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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 447/2014 vom 04.08.2014
EU-Kommission zur Steigerung der Energieeffizienz bis 2030
Am 23.07.2014 hat die EU-Kommission eine Mitteilung zum Stand der Energie- und Klimaziele bezogen auf die Energieeffizienz vorgelegt. Sie strebt für den Zeitraum von 2020 bis 2030 eine Steigerung der Energieeffizienz um 30 Prozent an. Nach aktuellen Schätzungen geht die Kommission davon aus, dass die Energieeinsparung im Jahr 2020 bei etwa 19 Prozent liegen wird. Demnach würde die angestrebte Zielmarke der Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020 vollständig erreicht werden.
Zusätzliche verpflichtende Effizienzmaßnahmen sind daher derzeit von der EU-Kommission nicht vorgesehen. Wie das von der EU-Kommission vorgeschlagene 30 Prozent-Effizienzziel im Detail ausgestaltet werden soll - konkret: ob es für die Mitgliedsstaaten verbindlich sein soll -, werden die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten voraussichtlich beim nächsten Treffen im Oktober 2014 entscheiden. Bereits Anfang des Jahres hatte die EU-Kommission ein verbindliches Treibhausgasemissionsziel von 40 Prozent und ein nur auf EU-Ebene verbindliches Erneuerbare-Energien-Ziel von 27 Prozent jeweils bis zum Jahr 2030 vorgeschlagen.
Aus kommunaler Sicht ist die von der EU-Kommission angestrebte Zielvorgabe von 30 Prozent bis 2030 zu begrüßen. Die nun folgenden Entscheidungen des Europäischen Rates, der neuen EU-Kommission sowie des EU-Parlamentes und die konkreten Gesetzgebungsvorschläge bleiben abzuwarten. Die Zieltrias aus Energieeffizienz, Energieeinsparung sowie dem Ausbau der erneuerbaren Energien sollte für eine Vorreiterrolle der EU beim Klimaschutz konsequent weiter verfolgt werden.
Az.: II/3 811-00/8