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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 363/2010 vom 04.08.2010
EU-Leitlinien zur Verkehrssicherheitsarbeit
Die EU-Kommission hat mit einer Mitteilung an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen unter dem Titel „Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit: Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011 — 2020“ ein Nachfolgeprogramm für das dritte europäische Aktionsprogramm für Straßenverkehrssicherheit vorgelegt. Das europäische Aktionsprogramm für Straßenverkehrssicherheit 2001 — 2010 hatte das politische Ziel, die Zahl der Verkehrstoten um 50 % zu reduzieren. Erreicht wurde immerhin eine Reduzierung um ca. 36 % im EU-Durchschnitt. In Deutschland ging die Zahl der Verkehrstoten sogar um 40 % zurück.
Die neuen Leitlinien der EU streben erneut eine Halbierung der Verkehrstoten an. Darüber stehen sog. Strategische Ziele, die erreicht werden sollen. Es handelt sich dabei um
- Verkehrserziehung und Fahrausbildung / Fahrtraining der Straßenverkehrsteilnehmer verbessern
Die Kommission will eine gemeinsame Strategie für Straßenverkehrssicherheit in den Bereichen der Verkehrserziehung und Fahrausbildung erarbeiten, die auch gemeinsame Mindestanforderungen für Fahrlehrer umfasst. Die Strategie soll mit den Mitgliedstaaten entwickelt werden, sofern diese dies wollen.
- Straßenverkehrsvorschriften verstärkt durchsetzen
Im Rahmen der Zielerreichung für dieses Ziel sollen Informationen über Verkehrsverstöße international ausgetauscht werden. Des Weiteren soll eine gemeinsame Strategie über die Einführung verschiedener fahrzeugtechnischer Maßnahmen erarbeitet werden. Hierbei können Geschwindigkeitsbegrenzer in Nutzfahrzeugen ebenso zum Einsatz kommen wie Fahrzeugsperren bei Alkoholisierung der Fahrer. Daneben schlägt die Kommission nationale Umsetzungspläne für die Durchsetzung von Straßenverkehrsvorschriften vor.
- Sicherere Straßenverkehrsinfrastruktur
Die Kommission will EU-Mittel für den Bau „sicherer“ Straßenverkehrsinfrastruktur bereitstellen. „Sicher“ sind Infrastrukturen, die die Richtlinien für die Sicherheit im Straßenverkehr und die Sicherheit von Tunneln beachten. Darüber hinaus will die EU den Informationsaustausch über Grundsätze des Infrastrukturmanagements verbessern.
- Sicherere Fahrzeuge
Die Forschung und technische Entwicklung im Bereich der passiven Sicherheit von Fahrzeugen hat sich vorrangig auf konventionelle Pkw bezogen. Zukünftig will die EU-Kommission die Fahrzeugsicherheit von Motorrädern und von Elektrofahrzeugen fördern. Darüber hinaus will die Vorschläge für eine Harmonisierung und Verschärfung der technischen Überwachung vorlegen. Dies gilt auch für die sog. technischen Unterwegskontrollen.
- Nutzung moderner Technologien für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
In diesem Bereich will die Kommission einen Aktionsplan für die breitere Einführung von Fahrerassistenzsystemen einerseits und einem elektronischen Notfallbenachrichtigungssystem (eCall-System) andererseits vorlegen.
- Notfalldienste und Dienste für die Betreuung von Verletzten verbessern
Hier will die Kommission den Informationsaustausch zwischen den Experten der Mitgliedstaaten fördern, um zu einem gemeinsamen Verständnis der Definition von Unfallopfern und Konzepten für Hilfseinsätze zu kommen. Ein weiterer Schwerpunkt im Bereich dieser Zielsetzung ist die Verbesserung von Prävention. Dies soll in eine mit den Mitgliedstaaten zusammen entwickelte „globale“ Strategie für Maßnahmen im Bereich der Straßenverkehrsunfälle mit Verletzten und der ersten Hilfe „münden“.
- Schwächere Verkehrsteilnehmer schützen
Die Anzahl der tödlich verletzten Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer ist unverhältnismäßig hoch. Auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich stark gefährdet. Die Kommission wird deshalb vorschlagen, die technischen Normen zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer weiterzuentwickeln und die Sicherheit für Radfahrer und andere schwächere Verkehrsteilnehmer z. B. durch die Förderung geeigneter Infrastrukturen zu verbessern.
Bei der Erreichung dieser strategischen Ziele will die EU-Kommission zurückhaltend vorgehen und vorrangig den Daten- und Informationsaustausch fördern. Insbesondere sollen die Leitlinien den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten - und hier gehen die Leitlinien ausdrücklich auch auf die Zuständigkeiten der lokalen Ebene ein - den Freiraum für ihre konkreten Initiativen belassen. Die Kommission will sich vielmehr bei der Umsetzung der Leitlinien durch die Mitgliedstaaten darauf beschränken, bestehende Initiativen zu unterstützen, erfolgreiche Initiativen zu kommunizieren und im Übrigen die Vereinbarkeit von Maßnahmen mit europäischem Recht prüfen.
Die „Leitlinien für die Verkehrssicherheitsarbeit 2011 — 2020“ liegen als Kommissionsdokument KOM(2010) 389 endgültig vor. Sie sind aus dem Internetangebot des DStGB unter Schwerpunkte, Rubrik Verkehr, herunterzuladen.
Az.: III 640-00