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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 735/2016 vom 24.10.2016
EU-Parlament für Pariser Weltklimavertrag
Nachdem in den vergangenen Wochen der deutsche Bundestag und Bundesrat einem nationalen Ratifizierungsgesetz des Weltklimavertrages von Paris zugestimmt haben, hat auch das EU-Parlament am 4. Oktober 2016 für das Weltklimaabkommen gestimmt. Zum Abschluss der EU-Ratifizierung müssen nun die EU-Staaten noch zustimmen. Nach der bereits erteilten Zustimmung der EU-Umweltminister dürfte es sich dabei jedoch um eine Formalie handeln. Das Weltklimaabkommen wäre damit in Kraft getreten.
Die internationale Staatengemeinschaft hatte sich im Dezember 2015 in Paris darauf geeinigt, insbesondere durch die Verminderung von Treibhausgasemissionen den Anstieg der durchschnittlichen Erderwärmung auf unter zwei Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Zur weiteren Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens bedarf es der Ratifikation von mindestens 55 Staaten, die mehr als 55 Prozent der weltweiten Emissionen repräsentieren. Die erforderliche Quote ist mit der Ratifizierung des Weltklimavertrages durch die USA , China und die EU nunmehr erreicht. Die EU hat durch die Ratifizierung zugesagt, bis 2030 die Treibhausgas-Emissionen um 40 Prozent zu senken. Am 07.10.2016 haben Vertreter der EU die erforderlichen Urkunden den Vereinten Nationen in New York übergeben.
Im November 2016 wird die Pariser Klimakonferenz, deren Resultat das Weltklimaabkommen war, durch die 22. Klimakonferenz in Marrakesch thematisch fortgesetzt. Insbesondere will man sich der Milderung und der Anpassung an den Klimawandel widmen.
Az.: 23.1.7-001/003