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StGB NRW-Mitteilung 159/2017 vom 20.02.2017
EU-Parlament stimmt für Freihandelsabkommen CETA
Das EU-Parlament hat dem Freihandelsvertrag CETA mit Kanada zugestimmt. Die Vertragsbestandteile, die in die alleinige EU-Zuständigkeit fallen, können damit vorläufig in Kraft treten. Für die Mitgliedsstaaten beginnt nunmehr das Ratifizierungsverfahren.
Das EU-Parlament hat mit 408 Ja-Stimmen zu 254 Nein-Stimmen bei 33 Enthaltungen dem Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) mit Kanada zugestimmt. Dem waren intensive Debatten in den Ausschüssen vorausgegangen. Damit können die Vertragsbestandteile, die in der alleinigen Zuständigkeit der Europäischen Union liegen, aus europäischer Sicht nunmehr vorläufig in Kraft treten, wenn das kanadische Parlament dem zugestimmt hat. Dies wird nach dem aktuellen Zeitplan wohl im März geschehen, sodass CETA ab April vorläufig in Kraft tritt.
Von der vorläufigen Anwendung ausgenommen sind die Kapitel über Investitionsschutz und über den Schiedsgerichtshof. Diese werden erst mit der vollständigen Ratifizierung durch die EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Nach der Zustimmung des EU-Parlaments beginnt der Ratifizierungsprozess in den Mitgliedsstaaten. Dabei ist in Deutschland beispielsweise noch nicht abschließend geklärt, ob es sich bei dem Ratifizierungsgesetz um ein Einspruchs- oder Zustimmungsgesetz handelt und eine stärkere oder schwächere Rolle für den Bundestag bedeuten würde. Aufgrund der in diesem Jahr anstehenden Bundestagswahl kann für Deutschland auch aufgrund der Komplexität des Abkommens damit gerechnet werden, dass sich erst der nächste Bundestag mit dem Abkommen befasst.
Az.: 28.5-002/001 we