Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 170/2012 vom 16.02.2012

EU-Parlament verabschiedet Elektroschrottrichtlinie

Das Parlament der Europäischen Union hat am 19.01.2012 eine Neufassung der sogenannten WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) verabschiedet. Die novellierte Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zunächst wie bisher jährlich vier Kilogramm Elektroschrott pro Einwohner zu erfassen oder mindestens die Durchschnittsquote der vergangenen drei Jahre zu erreichen. Ab 2016 beziehungsweise 2019 sind dann 45 beziehungsweise 65 Gewichtsprozent der neu in den Markt gebrachten Geräte zu erfassen.

Im Hinblick auf die Finanzierung der Sammlung der Altgeräte überlässt die Richtlinie den Mitgliedsstaaten eine konkretisierende Regelung. Im Sinne einer umfassenden Produktverantwortung tritt der DStGB für eine Finanzierung der Elektroschrottsammlung durch die Gerätehersteller ein. Denn es entspricht dem als Richtlinienziel verankerten Verursacherprinzip, die Kosten der gesamten Entsorgungskette den Herstellern beziehungsweise deren Kunden zuzuordnen. Nach derzeitigem Recht werden die Erfassungskosten über die Abfallgebühren kollektiviert.

Die Richtlinie, die erst nach der formellen Zustimmung des Ministerrats in Kraft treten kann, muss in den Mitgliedsstaaten normativ umgesetzt werden. Die deutsche Umsetzungsnorm ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).


Az.: II gr-ko

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