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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 67/2012 vom 01.12.2011
EU-Parlament zur Revision der europäischen Vergaberichtlinien
In seiner Stellungnahme vom 25.10.2011 zur Revision der europäischen Vergaberichtlinien hat das Europäische Parlament mit klarer Mehrheit die folgenden Ziele verabschiedet (2011/2048(INI)):
Rechtsstreitigkeiten um öffentliche Ausschreibungen haben in vielen Mitgliedsstaaten zu Blockaden und erhöhten Kosten geführt. Dies behindere innovative Lösungen und verursache zusätzliche Kosten, was nicht im Sinne der europäischen Gesetzgebung sei. Die Regulierung der öffentlichen Auftragsvergabe müsse künftig rechtssicherer werden.
Bestehende Regeln sollen vereinfacht werden, um mehr Spielräume für nachhaltige Beschaffung und innovative Lösungen zu schaffen. Nach wie vor müsse der Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen verbessert werden.
Schließlich sollen Auftraggeber verstärkt das Verhandlungsverfahren wählen können. Das Parlament regt mehr Raum für Verhandlungen, Kommunikation und Marktkonsultation an. Auch sollten die Auftraggeber häufiger die elektronische Auftragsvergabe wählen können.
Die Stellungnahme des EU-Parlaments entspricht in vielen Punkten den Forderungen des DStGB und der kommunalen Spitzenverbände in ihre Stellungnahme zum „EU-Grünbuch zur Modernisierung des Vergaberechts“. Es wäre aber dennoch mehr als eine Überraschung, wenn das europäische Vergaberecht tatsächlich erstmals vereinfacht würde. Die Diskussion um Dienstleistungskonzessionen und soziale wie Umweltaspekte lässt das Gegenteil erwarten.
Az.: II/1 608-00