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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 178/2017 vom 22.02.2017
EU-Programm zur Lernmobilität von Jugendlichen
Die Europäische Union hat den Wert von Lernmobilität auch für Auszubildende erkannt und dies in dem Kommissionspapier „Investing in Europe's Youth“ (COM(2016)940) sowie dem Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2017 bekräftigt. Daher soll nun anhand mehrerer Pilotprojekte die Grundlage für ein systematisches europäisches Mobilitätsprogramm für Lehrlinge, genannt „ErasmusPro“ geschaffen werden, ähnlich dem Erasmus-Austauschprogramm für Studenten.
Die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration hat dazu aufgerufen, Projektvorschläge zur Förderung einzureichen. Das übergeordnete Ziel des Aufrufes ist die Entwicklung transnationaler Projekte und Netzwerke, die es Lehrlingen ermöglichen, ihre Ausbildung über einen längeren Zeitraum (6 bis max. 12 Monate) im Ausland bei einem Partnerunternehmen oder einer Partnerorganisation fortzuführen. Dabei sollten Lehrlinge ihre interkulturellen Kompetenzen weiterentwickeln und somit die Aussichten auf eine berufliche Anstellung vergrößern. Deshalb sollen in den Pilotprojekten verschiedene Ansätze von Unterstützungsstrukturen und institutionellen Rahmenbedingungen für langfristige Mobilitätsprojekte für Auszubildende getestet werden.
Für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieses Aufrufes stehen 2,841 Mio. Euro zur Verfügung. Der Kofinanzierungssatz beträgt höchstens 85% der förderfähigen Kosten. Es werden je Projekt Finanzhilfen in Höhe von 300 000 bis 500 000 Euro gewährt.
Antragsberechtigt sind öffentliche oder private Einrichtungen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind. Die Frist für die Einreichung von Anträgen für Projekte zur Lernmobilität von Lehrlingen endet am 29. März 2017. Ausführliche Informationen sind auf folgender Webseite verfügbar: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=629&langId=de&callId=504&furtherCalls=yes .
Az.: 30.0.4-001/001