Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 460/2022 vom 04.07.2022

EU-Ratsvorsitz und Parlament einigen sich über Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen

Die EU-Mitgliedsstaaten sind zukünftig verpflichtet, eine nationale Strategie zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen zu entwickeln. Mindestens alle vier Jahre muss eine Risikobewertung durchgeführt und darüber hinaus eine Liste der kritischen Einrichtungen erstellt werden.

Am 28. Juni einigten sich der EU-Ratsvorsitz und das Europäische Parlament über die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen. Der heute gebilligte Text bezieht sich auf Einrichtungen in Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser oder Weltraum. Zentralstellen der öffentlichen Verwaltung sind ebenfalls durch einige Bestimmungen betroffen. Ziel ist es, die Resilienz der kritischen Infrastruktur, die für die Lebensgrundlage der EU-Bürgerinnen und Bürger und die Funktion des Binnenmarktes unverzichtbar sind, im Angesicht zunehmender Herausforderungen zu stärken. Die kritischen Einrichtungen müssen demnach zukünftig auf Naturkatastrophen, terroristische Bedrohungen, gesundheitliche Notlagen oder hybride Angriffe vorbereitet sein und darüber hinaus befähigt, auf derlei Herausforderungen adäquat zu reagieren.

Die Mitgliedsstaaten sind nun aufgefordert, eine nationale Strategie zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen zu erarbeiten und eine Liste sämtlicher kritischer Infrastruktur vorzulegen. Darüber hinaus muss alle vier Jahre eine Risikobewertung durchgeführt werden. Die betroffenen kritischen Einrichtungen müssen die für sie relevanten Risiken ermitteln, die sie in ihrer Funktion beeinträchtigen können und entsprechende Maßnahmen zu ihrem Schutz ergreifen.

Auf europäischer Ebene sollen mit neuen Vorschriften Einrichtungen erfasst werden, die in ihrer essenziellen Funktion sechs oder mehr Mitgliedsstaaten dienen. Die Kommission kann auf Vorschlag oder mit Einverständnis des betreffenden Mitgliedsstaates eine beratende Funktion einnehmen, um die getroffenen Maßnahmen der jeweiligen Einrichtung zu bewerten.

Der nun gebilligte Text ist als Erneuerung der 2008 verabschiedeten Richtlinie über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen zu verstehen, die nach einer Evaluierung 2019 in Anbetracht der zunehmenden durch den Klimawandel verursachten Naturkatastrophen und nicht zuletzt der Corona-Pandemie als unzureichend eingestuft wurde. Nach der politischen Einigung folgen nun Beratungen auf fachlicher Ebene, um den vollständigen Rechtstext zum Abschluss zu bringen. Dieser muss im Anschluss von Rat und Parlament gebilligt werden.

Ergänzend zu dieser Thematik hat die Kommission Vorschläge für eine Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union sowie für eine Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme vorgelegt. Über diese Punkte konnten bereits Einigungen erzielt werden.

Detaillierte Informationen: www.consilium.europa.eu ,https://ec.europa.eu

Az.: 23.1.12-001/001 gr

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