Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 44/2010 vom 02.12.2009

EU-Reformpaket zu Telekommunikation und Breitband-Ausbau

Der EU-Ministerrat hat am 23.11.2009 einstimmig das EU-Telekom-Reformpaket gebilligt. Dem war eine politische Einigung mit dem Europäischen Parlament am 5. November 2009 voraus gegangen. Ziel der Reformen ist es, den Wettbewerb und die Investitionstätigkeit auf den Telekommunikationsmärkten zu verbessern und mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, die in schnelle Glasfaser- und Drahtlosnetze investieren, zu schaffen.

Das Paket enthält insgesamt 12 zentrale Reformpunkte für den neuen EU-Rechtsrahmen für Telekommunikationsnetze und -dienste. So wird z.B. ein Anspruch der Verbraucher auf Wechsel ihres Festnetz- oder Mobilfunkanbieters innerhalb eines Werktages unter Beibehaltung ihrer bisherigen Telefonnummer eingeführt. Es sollen „Neue Garantien für ein offenes und neutraleres Netz“ eingeführt werden mit dem Ziel, dass die Verbraucher eine noch größere Auswahl aus konkurrierenden Breitbanddiensteanbietern erhalten. Außerdem müssen die Verbraucher nach den neuen Transparenzanforderungen schon vor Vertragsabschluss über die genaue Art der Dienste, die eingesetzte Verkehrssteuerung und deren Folgen für die Dienstqualität sowie über andere Beschränkungen (Höchstbandbreiten oder -geschwindigkeiten) informiert werden.

Es soll zu einer Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Telekom-Regulierer kommen. Zugleich wird aber auch eine neue europäische Telekom-Behörde geschaffen. Diese hat den Auftrag, einen fairen Wettbewerb und eine einheitlichere Regulierung auf den Telekommunikationsmärkten sicherzustellen. Die neue Behörde wird „GEREK“ („Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“) heißen und die lose Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden innerhalb der „Gruppe Europäischer Regulierungsstellen“ (ERG) ablösen.

Nach dem neuen EU-Telekommunikationsrecht erhält die Europäische Kommission die Aufsicht über die von den nationalen Regulierungsbehörden vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen (z. B. in Bezug auf die Bedingungen des Zugangs zum Netz des marktbeherrschenden Betreibers oder die Zustellungsentgelte für Anrufe in Fest- und Mobilfunknetze). Dadurch soll eine uneinheitliche Regulierung verhindert werden, die zu Wettbewerbsverzerrungen im Telekom-Binnenmarkt führen könnte. Insgesamt bedeutet dies, dass die Regulierung des Breitbandausbaus und der Telekommunikationsmärkte noch sehr viel stärker als bislang bereits von der EU-Ebene gestaltet werden wird.

Derzeit werden in den ländlichen Gebieten der EU nur durchschnittlich 70 % der Bevölkerung mit Breitband-Internetanschlüssen versorgt. Die Reform soll helfen, diese „digitale Kluft“ zu überwinden, indem sie die Frequenzverwaltung verbessert und Frequenzen für drahtlose Breitbanddienste effektiv in jenen Gebieten zur Verfügung stellt, in denen die Verlegung neuer Glasfaserleitungen sehr teuer ist. Außerdem erlaubt sie den Mitgliedstaaten eine Ausweitung der Universaldienstvorschriften über den Schmalband-Internetzugang hinaus.

Die neuen Vorschriften verändern auch den Rechtsrahmen für Investitionen in Zugangsnetze der nächsten Generation (NGA-Netze). Diese Netze, die auf neuer Glasfaser- oder Drahtlostechnik beruhen, lösen nach und nach die weniger effizienten herkömmlichen Kupferkabelnetze ab und werden sehr schnelle Internetanschlüsse ermöglichen. Auf der Grundlage der neuen Vorschriften beabsichtigt die Kommission, in der ersten Jahreshälfte 2010 eine Empfehlung für den Zugang zu NGA-Netzen herauszugeben, in die auch die Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen der Jahre 2008 und 2009 einfließen werden.

Durch die Neuregelungen soll sichergestellt werden, dass bei jeglicher Zugangsverpflichtung dem Risiko der investierenden Unternehmen gebührend Rechnung getragen wird, und dass sie verschiedene Kooperationsvereinbarungen zur Diversifizierung des Investitionsrisikos zwischen Investoren und Zugangsbewerbern zulassen. Dieses Konzept geteilter Risiken beim Netzausbau hatte der DStGB auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens in die Debatte gebracht.

Die Vorschriften über die gemeinsame Nutzung von Netzbestandteilen wie Kabelschächten oder der Innenverkabelung in Gebäuden durch mehrere Betreiber werden durch die Reform ebenfalls angepasst. Neben einer Verbesserung des Wettbewerbs und der Qualität der für Unternehmen und Verbraucher erbrachten Dienste wird davon auch eine Senkung der Gesamtkosten des NGA-Netzausbaus für die Betreiber erwartet.

Der vorläufige Wortlaut (englisch) des gebilligten Reformpakets ist unter:
ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/tomorrow/index_en.htm
zu finden. Die Gesetzgebungsvorschläge sind, auch in Deutsch, verfügbar unter:
http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/library/proposals/index_en.htm

Das EU-Telekom-Reformpaket besteht aus 5 verschiedenen EU-Richtlinien (Rahmen-, Zugangs-, Genehmigungs-, Universaldienst- und eDatenschutzrichtlinie) und einer neuen Verordnung zur Einsetzung des neuen Gremiums der europäischen Telekom-Regulierer GEREK. Begleitend dazu wurde eine Richtlinie zur Änderung der GSM-Richtlinie von 1987 erlassen, um Funkfrequenzen für 3G-Dienste und andere Mobilfunkdienste freizumachen.

 

Az.: III 460-44

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