Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 54/2005 vom 20.12.2004
EU-Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen
Die EU hat durch eine Verordnung mit unmittelbarer Verbindlichkeit in allen EU-Ländern mit Wirkung ab 01. November 2004 die Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen erhöht (VOB: von 5 Mio. € auf 5.923.000 €; VOL: für Regelfälle von 200.000 € auf 236.000 €). Es handelt sich um die EU-Verordnung (EG Nr. 1874/2004 der Kommission vom 28. Oktober 2004.
Trotzdem vertritt das Bundeswirtschaftsministerium die rechtlich fragwürdige Ansicht, es gälten noch immer die alten Schwellenwerte von 5 Mio. für VOB-Vergaben und von 200.000 € VOL-Vergaben (Beschaffungen und Dienstleistungen). Das Ministerium beabsichtigt, die Schwellenwerte im Lauf des Jahres 2005 durch eine Änderung der Bundes-Vergabeverordnung auf 5,9 Mio. € (VOB) und 230.000 € (VOL) festzusetzen. Eine solche nationale Reduzierung der EU-Schwellenwerte ist kraft ausdrücklicher Zulassung in der genannten EU-Verordnung zwar rechtlich zulässig. Sie ist aber ausgesprochen kontraproduktiv. Es zeigt sich schon jetzt, dass bei Vergabesummen, die nicht weit über den Schwellenwerten liegen, gar keine oder fast keine Angebote aus anderen EU-Ländern eingehen. Ein europäischer Wettbewerb findet bei solchen Größenordnungen also praktisch nicht statt. Diese Tatsachen müssen dazu führen, dass die EU die Schwellenwerte weiter anheben muss. Eine Absenkung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundeswirtschaftsministerium ist also der falsche Weg. Der Städte- und Gemeindebund NRW fordert über den Deutschen Städte- und Gemeindebund weiterhin mit Nachdruck, dass der deutsche Gesetzgeber die EU-Schwellenwerte nicht absenkt und dass die EU die Schwellenwerte erhöht, insbesondere bei VOL-Vergaben, wo der sehr niedere Schwellenwerte von 200.000 € einen hohen Verwaltungsaufwand verursacht, ohne dass ein europaweiter Wettbewerb in der Praxis zustande kommt.
Az.: II schw/g