Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 100/2003 vom 13.01.2003
EU-Solidaritätsfonds
Die EU-Kommission hat einen "Katastrophenfonds" aufgelegt, dessen Ausstattung zur schnellen Finanzierung akuter Hochwasserschäden inzwischen von 500 Mio. EUR auf 1 Mrd. EUR erhöht worden ist. Die DStGB-Hauptgeschäftsstelle begrüßte dieses Zeichen der Solidarität innerhalb der EU im Interesse der von der Flutkatastrophe betroffenen Städte und Gemeinden. Nun stehen nähere Einzelheiten hierzu fest.
Michel Barnier, der für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissar, und Joschka Fischer, Bundesaußenminister, unterzeichneten am 12. Dezember 2002 in Kopenhagen die Vereinbarung über die Auszahlung von 444 Millionen € für die durch die Hochwasser im August betroffenen Regionen. Es handelt sich hierbei um eine der vier ersten Auszahlungen aus dem Solidaritätsfonds der EU. Dieser Fonds soll schnellen und unbürokratischen europäischen Beistand bei großen Katastrophen ermöglichen. Die Kommission schlug eine Vereinbarung von Parlament, Rat und Kommission vor, um bei den entsprechenden Rubriken der Finanziellen Vorausschau jährlich einen Betrag von 1 Mrd. € für Soforthilfemaßnahmen verfügbar zu machen. Der für Deutschland bereitgestellte Betrag dient unter anderem der Erstattung der von Deutschland getragenen Kosten für die Hilfseinsätze, für die unverzügliche Sicherung der Hochwasserschutzanlagen, für den Wiederaufbau von Kläranlagen, der Energieversorgung, der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten und Krankenhäuser sowie der Trinkwasserversorgung. Die Zahlungen aus dem Fonds können nach der Unterzeichung durch die deutsche Regierung und die Kommission unmittelbar erfolgen. Die genannten 444 Millionen € werden dem Bund sowie Sachsen und Sachsen-Anhalt, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen zugute kommen.
Länder, die eine Förderung aus dem Fonds beantragen, müssen eine genaue Schätzung der Schäden vorlegen und bestimmte Kriterien erfüllen, damit gewährleistet ist, dass die Mittel dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden. Als Katastrophe größeren Ausmaßes gilt eine Katastrophe, die Schäden verursacht, die auf über 3 Mrd. € geschätzt werden oder mehr als 0,6 % des BIP des betreffenden Staates ausmachen. In Ausnahmefällen können auch von gravierenden Katastrophen heimgesuchte Regionen, in denen die Mehrheit der Bevölkerung betroffen ist und schwerwiegende nachhaltige Folgen für die Lebensbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität der Region entstanden sind, aus dem Fonds unterstützt werden. In diesem Fall ist die jährliche Finanzhilfe auf höchstens 7,5 % der Jahresdotation des Fonds begrenzt. Besonders berücksichtigt werden isolierte Regionen, Randregionen und Regionen in äußerster Randlage. Damit die Mittel des Fonds jederzeit verfügbar sind und der Bedarf bis zum Jahresende gedeckt werden kann, muss zum 1. Oktober eines jeden Jahres ein Viertel des jährlichen Fondsbetrags verfügbar bleiben.
Der Fonds, dessen jährliche Gesamtdotation 1 Mrd. € beträgt, kann für folgende Zwecke verwendet werden:
- Wiederaufbau zerstörter Infrastrukturen und Einrichtungen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser/Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung,
- Bereitstellung von Notunterkünften und Mobilisierung der für den unmittelbaren Bedarf der betroffenen Bevölkerung bestimmten Hilfsdienste,
- Sicherung der Schutzeinrichtungen und Maßnahmen zum unmittelbaren Schutz des Kulturerbes,
- Aufräumarbeiten in den Katastrophengebieten, auch im landschaftlichen Bereich.
Nach den Flutkatastrophen des Sommers 2002 werden vier Länder vom Solidaritätsfonds unterstützt. Dabei handelt es sich neben Deutschland um Österreich, um die Tschechische Republik und Frankreich.
[Quelle: DStGB Aktuell 5102 v. 20.12.2002]
Az.: IV/1 970-00