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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 752/1999 vom 05.11.1999
EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Stromeinspeisungsgesetz
Der bisherige EU-Wettbewerbskommissar Karel van Miert hat kurz vor seinem Ausscheiden noch ein Verfahren gegen Deutschland wegen des Stromeinspeisungsgesetzes (StrEG) eingeleitet. Dieses Gesetz von 1991 verpflichtet alle Energieversorgungsunternehmen (EVU), die ein Netz für die allgemeine Stromversorgung betreiben, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien zu Mindestvergütungen abzunehmen. Diese liegen aktuell für Solarstrom und Wind bei 16,52 Pfennigen und für Strom aus Biomasse- und Windkraftwerken bei 14,69 Pfennigen pro Kilowattstunde und damit über den Vergütungen für konventionell produzierten Strom. Modifiziert wurde diese Verpflichtung durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 29.04.1998, nach dem die EVU nur noch gehalten sind, 5 % ihres Stromabsatzes zu diesen Konditionen aufzunehmen.
Trotz dieser Modifikation bemängelt die Kommission, die schon seit einigen Monaten das StrEG im Visier hat, daß die festgelegten Vergütungen über das Niveau eines angemessenen Preises hinausgingen. Die derzeitigen Erstattungen müßten somit als unzulässige staatliche Betriebsbeihilfen angesehen werden, die auch im EU-weiten Vergleich zu hoch seien. Insbesondere im Bereich der Windenergie müßten die Erstattungshöhen angepaßt werden, da hier auch bei deutlich niedrigeren Mindestvergütungen Gewinne erzielt werden könnten. Kritisiert wurde von der Kommission weiterhin die aus Ihrer Sicht einseitige Belastung einiger EVU im Norden der Bundesrepublik durch einen vergleichsweise hohen Windenergieanteil, der unter günstigen Bedingungen produziert werden könne als etwa im Binnenland. Das StrEG sieht in seiner derzeitigen Fassung keine Differenzierung der Vergütung je nach geographischer Lage vor. Im übrigen, so die EU-Behörde, seien die Produktionskosten gerade für Windenergie seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vor acht Jahren deutlich zurückgegangen.
Schon seit 1996 hatte Wettbewerbskommissar van Miert das Gesetz bemängelt und zu Beginn dieses Jahres erklärt, es sei Sache der Bundesregierung, einen Vorschlag auf Änderung der Förderhöhe im StrEG bei der Kommission als Behilfe zu notifizieren. Eine entsprechende beihilferechtliche Anmeldung stehe jedoch bis jetzt aus. Die aus Sicht der EU-Kommission wettbewerbswidrige Situation hat sich, so van Miert, durch die Einführung der Öko-Steuer zum 01.04.1999 noch verschärft: diese allgemeine Preiserhöhung hätte zu einer weiteren Erhöhung der ohnehin unzulässigen Beihilfe geführt, die eine Überkompensation zumindest für Teile der alternativen Energieerzeuger bedeute.
Van Miert betonte, die Kritik am StrEG bedeute nicht, daß die Kommission grundsätzlich gegen die Förderung erneuerbarer Energien sei. Tatsächlich hat die Kommission in einem 1997 herausgegebenen Weißbuch zu diesem Thema (COM (97)599) betont, daß der Anteil regenerativer Energien auf mindesten 10 % erhöhten werden müsse.
Az.: G/3 811-00