Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 526/2017 vom 26.07.2017

EU-Vertragsverletzungsverfahren zu "Einheimischenmodellen"

Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des in Bayern und Nordrhein-Westfalen praktizierten „Einheimischenmodells“ eingestellt. Damit bestätigt die Kommission die bereits im Mai 2017 vom Bundesbauministerium (BMUB) und dem Freistaat Bayern erzielte Einigung.

Nach den neu festgelegten Leitlinien können auch soziale Kriterien bei der Vergabe von Grundstücken an Einheimische berücksichtigt werden. Gegen eine mögliche Ungleichbehandlung anderer Interessenten bei Grundstücksvergaben hatte die Europäische Kommission 2006 Bedenken erhoben. Das Bundesbauministerium und der Freistaat Bayern haben sich nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission auf angepasste Kriterien geeinigt. Für das Modell kommen Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, deren Vermögen und Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet. Bei der anschließenden Punkteverteilung kann dem Kriterium der „Ortsgebundenheit“ bis zu 50 Prozent Gewichtung beigemessen werden.  Siehe im Einzelnen die Ausführungen zu den Leitlinien im Schnellbrief Nr. 67 vom 02.03.2017.

Einheimischenmodelle werden unter anderem durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem bisherigen Grundstückseigentümer umgesetzt. Um die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gesetzgeberisch zu begleiten, wurde in der letzten Novelle des § 11 Baugesetzbuch (BauGB) hervorgehoben, dass Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages auch der Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung sein kann. Das Inkrafttreten der BauGB-Novelle am 13. Mai 2017 war die Grundlage der jetzt erfolgten Einstellungsentscheidung der Europäischen Kommission. Es ist nun Aufgabe der Länder und Kommunen, ihre Einheimischenmodelle in Einklang mit den Leitlinien auszugestalten.

Das Vertragsverletzungsverfahren war ursprünglich wegen der Praxis einer nordrhein-westfälischen Gemeinde eingeleitet worden, die ihr Einheimischemodell inzwischen aufgegeben hat. Im Jahr 2009 wurden zwei bayerische Städte und zwei bayerische Gemeinden wegen ihrer Einheimischenmodelle in das Verfahren einbezogen.

Az.: 20.1.4.7-001/003 gr

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