Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 145/2009 vom 04.02.2009

EU-Vorschlag zu intelligenten Verkehrssystemen

Telematik verknüpft die Technologiebereiche Telekommunikation und Informatik. Bei Anwendungen im Verkehrssektor wird in Deutschland zumeist von „Verkehrstelematik“ gesprochen. Auf europäischer Ebene scheint sich allerdings der Begriff „intelligente Verkehrssysteme (IVS)“ durchzusetzen. In Form einer Mitteilung verabschiedete die Europäische Kommission Ende 2008 einen Aktionsplan zum Einsatz von IVS in Europa, KOM(2008) 886. Gleichzeitig legte sie einen Richtlinienvorschlag vor, der den Rahmen für Telematiklösungen im Bereich des Straßenverkehrs und dessen Schnittstellen mit anderen Verkehrsarten absteckt, KOM(2008) 887.

Während es für IVS im Luft-, Schifffahrts- und Eisenbahnverkehr bereits europäische Rahmeninitiativen gibt, fehlte eine solche bisher für den Straßenverkehr. Der nun vorgelegte Aktionsplan will gegen einen europaweiten Flickenteppich von IVS-Anwendungen vorgehen und dadurch die übergeordneten Ziele der Verringerung von Staus, CO2-Emissionen und Unfällen auf europäischen Straßen verfolgen. Er identifiziert insgesamt sechs dringliche Bereiche mit 23 Handlungsfeldern:

• Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrsund Reisedaten (eines der Handlungsfelder ist die Bereitstellung europaweiter Verkehrs- und Reiseinformationen in Echtzeit);
• Nahtloser IVS-Service auf Europäischen Verkehrskorridoren und in Ballungsgebieten (dies zielt etwa auf IVS im Güterverkehr und Interoperabilität von Mautsystemen);
• Straßenverkehrssicherheit (Handlungsbedarf wird z.B. bei Fahrerassistenzsystemen gesehen);
• Verknüpfung von Fahrzeugen und Infrastruktur (vorgeschlagen wird unter anderem die Festlegung eines Mandats für das Europäische Komitee für Normung);
• Datensicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen (die Kommission plant hierzu offenbar verschiedene Studien);
• Europäische Zusammenarbeit und Koordinierung (über rechtliche Vorgaben, Leitlinien und Plattformen).

Der genannte Richtlinienvorschlag soll einen rechtlichen Rahmen für die koordinierte Einführung und Nutzung von IVS in der Europäischen Union bieten. Kern ist die Ermächtigung der Europäischen Kommission zur Regelung technischer Details (so genannte „Spezifikationen“). Die anvisierten Regelungsgegenstände sind detailliert im Anhang aufgeführt. Die Kommission soll von einem Ausschuss, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, unterstützt und kontrolliert werden (Komitologieverfahren). Darüber hinaus soll eine europäische Beratergruppe aus hochrangigen Vertretern des IVS-Sektors eingesetzt werden. Schließlich werden den Mitgliedstaaten Berichtspflichten über ihre Aktivitäten und Projekte zur Förderung von IVS auferlegt.

Az.: III 640-00

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