Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 408/2008 vom 03.06.2008

EU-Wettbewerb zur Förderung des Unternehmergeistes

Die Europäische Kommission zeichnet 2008 herausragende Leistungen von öffentlichen Institutionen und öffentlich-privaten Partnerschaften mit dem sog. „European Enterprise Award“ (Europäischer Unternehmer-Preis) aus.
Die Europäische Kommission hat die bisherigen fünf Wettbewerbskategorien in Teilbereichen neu definiert und ausgeweitet, um somit einem noch größeren Teilnehmerkreis die Beteiligung am Wettbewerb zu ermöglichen. Interessenten am Wettbewerb können sich um einen Preis in einer der folgenden fünf Kategorien bewerben:

Kat. 1:
Preis für die Förderung von Unternehmertätigkeit Aktivitäten und Initiativen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, die eine unternehmerische Haltung und Kultur fördern und zu Kreativität, Innovation und Risikoakzeptanz anregen.
Kat. 2:
Preis für den Abbau von Bürokratie Nationale, regionale oder lokale Maßnahmen zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften und von Verwaltungsverfahren für Unternehmen, insbesondere für KMU.
Kat. 3:
Preis für Unternehmensentwicklung Innovative Politiken auf regionaler oder lokaler Ebene, um Unternehmen zu fördern, den Zugang zu nationalen und internationalen Märkten zu erleichtern und Investitionen anzuziehen (besonders in benachteiligten Regionen).
Kat. 4:
Preis für Investitionen in Kenntnisse und Fertigkeiten Regionale oder lokale Initiativen zur Verbesserung von unternehmerischen, beruflichen, technischen und Management-Fähigkeiten inkl. der Entrepreneurship Education in Schulen und Hochschulen.
Kat. 5:
Preis für verantwortliches und umfassendes Unternehmertum Regionale oder lokale Aktivitäten, die die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen und nachhaltige Geschäftspraktiken im sozialen und/oder Umweltbereich fördern sowie Maßnahmen, die zur Förderung von Entrepreneurship in bisher unterrepräsentierten Gruppen (z.B. Arbeitslose, Behinderte, ethnische Minderheiten) beitragen.
Für jede dieser Wettbewerbskategorien wird ein Preis vergeben. Zusätzlich vergibt die EU einen Großen Preis der Jury für die kreativste und am stärksten zur Nachahmung inspirierende Initiative.
Teilnahmeberechtigte
Bewerben können sich z.B. Gemeinden, Städte, Regionen und Bundesländer sowie auch öffentlich-private Partnerschaften zwischen Behörden und Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen. Im Fokus des Wettbewerbs stehen Projekte und Initiativen auf lokaler und regionaler Ebene. Innerhalb der Kategorien 1 ("Förderung von Unternehmertätigkeit") und 2 ("Abbau von Bürokratie") sind jetzt auch bundesweite Institutionen und Projekte teilnahmeberechtigt.
Teilnahmeunterlagen
Das Anmeldeformular mit näheren Angaben zu den erforderlichen Antragsunterlagen und den Bewertungskriterien kann unter der Adresse:
unter www.ifm-bonn.org/index.php
heruntergeladen werden.
Der Einsendeschluss für die deutsche Vorausscheidung ist der 31. Juli 2008 (Poststempel).

Az.: III/1 450-54

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