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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 492/2015 vom 30.06.2015
EU-Wettbewerbsaufsicht zu deutschen Beihilfen für Breitbandausbau
Die Europäische Kommission hat jetzt beihilferechtlich festgestellt, dass die wichtigsten Aspekte der geplanten nationalen Förderung für den Aufbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access — NGA) einen Beitrag zu den Zielen der Digitalen Agenda der EU leisten und dabei der Wettbewerb im Binnenmarkt gewahrt wird. Die Beihilferegelung soll schnellere Breitbanddienste in diejenigen deutschen Regionen bringen, in denen es an privaten Investitionen mangelt.
Der Bund will in den nächsten Jahren 3 Mrd. Euro für Netze der nächsten Generation bereitstellen. Private Anbieter und Gemeinden sollen über ein Internet-Portal Fördermittel in Zielgebieten beantragen können, in denen nur ein grundlegender Breitbandzugang verfügbar ist und für die nächsten drei Jahre keine privaten Investitionen in NGA-Netze geplant sind. Ziel ist die Errichtung von Netzen, die Haushalten und Unternehmen eine Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) und in den meisten Fällen 50 Mbit/s ermöglichen.
Die öffentlich geförderten Netze müssen allen Wettbewerbern zu diskriminierungsfreien Bedingungen offenstehen. Die von Deutschland angemeldete Regelung umfasste auch die Vectoring-Technologie, dank der die Übertragungsraten in NGA-Netzen mit geringen zusätzlichen Investitionen noch weiter gesteigert werden können. Als Nebeneffekt müssen jedoch zahlreiche Anschlüsse gebündelt werden, die dann nur von einem Betreiber bedient werden können.
Dies bedeutet, dass Wettbewerber keinen physischen Zugang zu einzelnen Teilnehmeranschlussleitungen erhalten. Die Kommission hat daher Bedenken, dass die Vectoring-Technologie wettbewerbsschädigende Auswirkungen haben könnte. Da die Technologie den in den Breitbandleitlinien geforderten offenen Zugang zum Netz derzeit nicht gewährleistet, kann sie in staatlich geförderten Projekten vorerst nicht zum Einsatz kommen. Die Ziele der Maßnahme können in jedem Fall auch ohne den Einsatz von Vectoring erreicht werden.
Deutschland hat angekündigt, es werde bald ein Zugangsprodukt entwickelt, das Wettbewerbern einen uneingeschränkten Zugang zu Vectoring-Netzen ermöglicht. Dieses Produkt soll dann bei der Kommission angemeldet werden, die entscheiden wird, ob es die Anforderungen der Breitbandleitlinien an den offenen Zugang erfüllt. Im Falle einer Genehmigung durch die Kommission könnte die Vectoring-Technologie auch in staatlich geförderten Projekten eingesetzt werden.
Az.: III/1 460-44