Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 702/2023 vom 09.10.2023

EuGH-Urteil: Deutschland verstößt teilweise gegen FFH-Richtlinie

Nachdem die Europäische Kommission im Februar 2021 beschlossen hatte, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen mangelnder Umsetzung der Habitat-Richtlinie zu verklagen, wurde nun nach mehr als zwei Jahren das Urteil gefällt. Die Richter bemängeln, dass viele Gebiete nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen wurden und für mehrere Hundert weitere keine Erhaltungsmaßnahmen festgelegt wurden. Eine Strafzahlung ist bisher jedoch nicht vorgesehen, diese könnte erst bei weiteren Verstößen in einem zweiten Prozess verhängt werden.

Der EuGH hat den Verstoß gegen EU-Naturschutzvorgaben durch die Bundesrepublik Deutschland mit Urteil vom 21.09.2023 festgestellt. Die Richter in Luxemburg folgten damit der Einschätzung der Generalanwältin Tamara Capeta. Diese kam in ihren Schlussanträgen aus dem April zu demselben Ergebnis.

Hintergrund ist die Umsetzung der sogenannten Habitatrichtlinie, die seit 1992 in der EU gilt. Diese soll dafür sorgen, dass natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen in den Mitgliedsländern erhalten werden. Die EU-Kommission bat Deutschland seit 2012 mehrfach darum mitzuteilen, welche Schutzgebiete offiziell ausgewiesen werden. Dies führte in den folgenden Jahren zu einer Vielzahl von Mahnungen und zum Austausch von Stellungnahmen. Im Jahr 2020 teilte Deutschland mit, dass mittlerweile die meisten der mehr als 4000 Schutzgebiete feststünden – außer in Niedersachsen, dort seien noch 88 Gebiete auszuweisen. Nach jahrelangem Scheitern war die Kommission der Ansicht, dass Deutschland seine Verpflichtungen aus der Richtlinie nicht ausreichend erfüllt hat und reichte schließlich im Jahr 2022 Klage beim EuGH ein.

Die Richter gaben der EU-Kommission nun größtenteils Recht. Im Urteil hieß es, Deutschland habe 88 Gebiete nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und nicht genügend Erhaltungsziele festgelegt. Zudem seien für mehr als 700 Gebiete nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt worden. Damit wurde gegen die entsprechende Richtlinie verstoßen. Jedoch wies der Gerichtshof die restlichen Rügen der EU-Kommission zurück. Die Mitgliedsstaaten müssten nicht immer genau im Detail festschreiben, wie der Erfolg messbar ist.

Weitere Informationen:

https://ec.europa.eu

https://curia.europa.eu

Az.: 26.0.1-001/001 gr

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