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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 388/2018 vom 25.06.2018
EuGH-Urteil gegen Deutschland wegen Nitratbelastung des Grundwassers
Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt, weil die Regierung zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen hat. Das Urteil fiel am 21. Juni 2018 in Luxemburg (Rechtssache C-543/16). Nitrate stammen meist aus Düngern der Landwirtschaft. Ein Übermaß schadet der Umwelt und birgt Gesundheitsrisiken für Menschen.
Die obersten EU-Richter stellten fest, dass die Bundesrepublik gegen die maßgebliche EU-Richtlinie verstoßen habe. Auch als klar geworden sei, dass ihr Aktionsprogramm nicht ausreiche, habe die Bundesregierung nicht ausreichende zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Deutschland wurden auch die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Mängel eingeräumt
Die EU-Kommission hatte 2016 geklagt, weil Deutschland aus ihrer Sicht über Jahre hinweg nicht strikt genug gegen die Verunreinigung vorgegangen ist und damit gegen EU-Recht verstoßen hat. Schon 2014 hatte die Kommission Deutschland abgemahnt. Auch die Bundesregierung räumte in ihrem Nitratbericht 2016 ein, dass an mehr als einem Viertel der deutschen Grundwasser-Messstellen der EU-Grenzwert von 50 Milligramm je Liter nicht eingehalten wird.
Nitrat ist zwar wichtig für das Pflanzenwachstum. Doch wenn zu viel gedüngt wird, sammeln sich Rückstände im Grundwasser sowie in Bächen, Flüssen und im Meer an. Aus Nitrat entsteht durch chemische Prozesse Nitrit, das für Menschen schädlich sein kann. Bei der Trinkwasseraufbereitung muss es teils umständlich aus dem Grundwasser herausgefiltert werden, um die Grenzwerte einzuhalten.
Nach langwierigen politischen Diskussionen hat die Bundesregierung im Jahr 2017 das Düngemittelrecht neu geordnet. Die Düngeregeln für Bauern wurden verschärft. Dazu zählen Stickstoff-Obergrenzen, längere Zeiten mit Düngeverboten und größere Abstände zu Gewässern. (Siehe im Einzelnen Schnellbriefe Nr. 250 vom 10.10.2107 und Nr. 283 vom 11.11.2017.) Kritiker halten das aber für zu wenig.
Anmerkungen
Das Urteil des EuGH liegt auf der bisherigen Linie der EU-Kommission. Diese hatte erst vor wenigen Wochen erneut auf eine zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland hingewiesen. Danach überschritten im Durchschnitt 26 Prozent der Messstationen im Zeitraum 2012 bis 2015 den Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter Wasser. Auch wenn im letzten Jahr mit einem ganzen Paket neuer Regelungen strengere Vorgaben auch im Hinblick auf die Düngung von Flächen in Deutschland umgesetzt wurden, ändert auch das inzwischen geänderte deutsche Düngerecht nichts am Urteil des EuGH. Dieser beurteilt eine Vertragsverletzung „anhand der Lage“, in der sich ein Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand.
Hinzu kommt, dass die Neuregelung der Düngeverordnung keine maßgebliche Reduzierung der Stickstoffüberdüngung gebracht hat. Dies ergibt zumindest eine aktuelle Studie, die Forscher der Universität Kiel im Auftrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erstellt haben.
Zwar besteht für das Trinkwasser in Deutschland nach wie vor keine Gesundheitsgefahr, so dass unbedenklich aus dem Wasserhahn getrunken werden kann. Dennoch muss im Hinblick auf die Nitratbelastung des Grundwassers und die hiervon ausgehenden Gefahren dringend eine Bekämpfung an der Quelle erfolgen. Diese erfordert größere Anstrengungen insbesondere bei der Landwirtschaft durch Einschränkungen des Düngens etc. Es kann jedenfalls nicht sein, dass das Zuviel an Nitrat im Grundwasser durch die kommunalen Wasserwerke dauerhaft sowie mit erheblichen Kosten gefiltert oder verdünnt werden muss. Folge ist, dass der Verbraucher und nicht der Verursacher mit diesen Mehrkosten belastet wird. Hier bedarf es einer Umkehr.
Az.: 24.1.1.2-001