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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung vom 13.12.2024
EuGH verurteilt Deutschland wegen Verstoßes gegen die EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Der Zustand des artenreichen Grünlands im Natura 2000-Schutzgebietsnetz verschlechtert sich bundesweit immer weiter. Daher ist die Bundesrepublik Deutschland am 14.11.2024 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) verurteilt worden. Ihr Urteil (Rechtssache C-47/23) begründen die Richter damit, dass hierzulande keine effektiven Schutzmaßnahmen getroffen werden, um Verschlechterungen der durch das Natura?2000-Netz geschützten Lebensraumtypen abzuwenden. Durch die Umwandlung von Grünland in Acker sowie zu starke Düngung und häufiges Mähen sind seit 2006 etliche Flachland- und Berg-Mähwiesen verloren gegangen. Sollte Deutschland seinen Verpflichtungen jetzt nicht nachkommen, drohen Geldstrafen. Bereits im September vergangenen Jahres wurde Deutschland vom EuGH verurteilt, da es in seinen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen hat.
Natura 2000 ist international das größte Schutzgebietsnetzwerk und ein wichtiges Instrument, um den voranschreitenden Artenschwund zu stoppen. Von der nordischen Tundra bis zu den Stränden des Mittelmeers, von den Alpengipfeln bis ins Wattenmeer umfasst Natura 2000 die wertvollsten noch erhaltenen Naturschätze der EU. Über 27.000 Flächen zählen europaweit zum Schutzgebietsnetzwerk – auch artenreiches Grünland, für das Deutschland auch eine europäische Verantwortung trägt. Es ist mit seiner Vielzahl an Kräutern und blühenden Pflanzen ein wichtiger Lebensraum bedrohter Tierarten, wie zum Beispiel den Schmetterlingen Großer Feuerfalter und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Natura 2000 bildet außerdem ein wichtiges Gerüst, um die globalen Schutzgebietsverpflichtungen zu erfüllen.
Durch die EU-Naturschutzrichtlinien sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Natura 2000-Schutzgebiete aufzubauen und zu sichern. Diesen Verpflichtungen ist Deutschland bei seinem artenreichen Grünland nicht nachgekommen, weshalb der NABU 2014 eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht hatte. In Folge hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, das nun zu dem EuGH-Urteil führte. Dort wird bemängelt, dass Deutschland trotz kontinuierlicher Verschlechterung seines Zustands und dem Verschwinden von Wiesen nur unzureichende Erhaltungs- und Widerherstellungsmaßnahmen durchführt. Beispielsweise gibt es in vielen Schutzgebiete keine Gebote oder Regelungen zur Mahd oder Düngung, um die Mähwiesen zu schützen. Darüber hinaus werden Landwirtinnen und Landwirte nicht ausreichend für ihre Pflege entlohnt und beratend begleitet.
Das Urteil kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
Az.: 26.0.1-001/001 gr