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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 299/2010 vom 11.06.2010
EuGH zur Ausschreibungspflicht von Anteilskaufverträgen
Verkauft die öffentliche Hand Geschäftsanteile, muss sie das nicht in einem Vergabeverfahren ausschreiben. Dies gilt selbst dann, wenn mit dem Anteilskaufvertrag zugleich Dienstleistungen und/oder Bauleistungen verbunden werden. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 06.05.2010 (Rs. C-l49/08) überraschend entschieden.
Der EuGH stellt nicht auf die Leistungsvergabe, sondern auf den Anteilsverkauf als Hauptgegenstand des Auftrages ab. In dem zugrundeliegenden Fall beabsichtigte die griechische Regierung, 49 % der Anteile einer staatlichen Kasino-Gesellschaft zu veräußern. Dem neuen Gesellschafter sollte zugleich eine 10-Jahres-Betriebslizenz erteilt und eine Bauverpflichtung über Renovierungsarbeiten auferlegt werden. Der EuGH stufte die Lizenzvergabe als ausschreibungsfreie Dienstleistungskonzession ein. Die Renovierungspflicht des Kasino-Areals qualifizierte er als Nebenleistung, da die Veräußerung des Gesellschaftsanteils sowohl die Dienstleistungskonzession als auch die Bauleistung wertmäßig bei weitem übersteige. Reine Anteilsverkäufe unterlägen jedoch nicht dem Vergaberecht.
Az.: II/1 608-00