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StGB NRW-Mitteilung 442/1997 vom 05.09.1997
Eurathlon 1998 - Programm der Europäischen Kommission zur Förderung des Sports
Das Eurathlon-Programm der Europäischen Kommission zur Förderung des Sports wird auch im Jahr 1998 fortgesetzt. Es soll, wie die folgenden Beispiele zeigen, sportpolitische Maßnahmen in der Europäischen Union unterstützen:
1. Integrationsfördernde Austauschmaßnahmen, die zu einem besseren Verständnis der gesellschaftlichen und kulturellen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten beitragen;
2. sportliche Betätigung im Interesse der Gesundheit;
3. Sportveranstaltungen mit gesellschaftspolitischen Zielen wie die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung, Rassismus und Gewalt oder die Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen;
4. Fortbildungsprogramme für Sportfunktionäre und Trainer wie auch die Schaffung von Austauschprogrammen für Angehörige von Sportberufen. Besonderes förderwürdig ist die Zusammenarbeit zwischen Sportverbänden und die gegenseitige Information über Ausbildungs- und Organisationssysteme im Sport;
5. Projekte für die Staaten Mittel- und Osteuropas und die Entwicklungszusammenarbeit.
Die Bewerber müssen staatlich anerkannte Sportverbände ohne Erwerbscharakter sein und die Sportförderung in ihre Satzung aufgenommen haben.
Sie müssen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.
Die Teilnahmeformulare können ab dem 1. August 1997 bei den Vertretungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten bzw. unmittelbar bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel angefordert werden.
Die Bewerber müssen die Teilnahmebedingungen erfüllen und die ordnungsgemäß ausgefüllten Formulare bis spätestens 31. Oktober 1997 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels) per Einschreiben an folgende Anschrift senden:
Europäische Kommission
GD X - Bereich Sport/Eurathlon-Programm,
Rue de la Loi/Wetstraat 200,
B-1049 Brüssel.
Die detaillierten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der Auswahlkriterien sind im Amtsblatt C Nr. 220/7 der Europäischen Gemeinschaften vom 19.07.1997 veröffentlicht.
Az.: II/1 380-90