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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 701/2001 vom 20.11.2001
EURO-Anpassungsgesetz NRW verkündet
Das Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an den Euro in Nordrhein-Westfalen (Euro-Anpassungsgesetz NRW) ist am 26. Oktober 2001 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, S. 708 ff. veröffentlicht worden. Das Euro-Anpassungsgesetz NRW tritt am 01. Januar 2002 in Kraft (Art. 117 Euro-Anpassungsgesetz). In den Art. 82 ff werden insbesondere die umweltrechtlichen Vorschriften und die dort enthaltenen Regelungen mit DM-Beträgen auf die neue Euro-Währung umgestellt. So wird z.B. in Art. 84 Ziffer 11 Euro-Anpassungsgesetz die Regelung in § 44 Abs. 2 Landesabfallgesetz NRW zur maximalen Höhe des Bußgeldes bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten von 100.000 DM durch 50.000 Euro ersetzt. In Art. 100 Ziffer 18 wird zu § 161 Abs. 4 Landeswassergesetz NRW die maximale Höhe von Bußgeldern von 100.000 DM auf 50.000 Euro ab dem 01.01.2002 festgesetzt.
Ausgehend hiervon sind die Abfallentsorgungssatzungen (§ 24 Abs. 2 Muster-Abfallentsorgungssatzung - Stand: 17.03.1999) und die Entwässerungssatzung (§ 21 Abs. 3 Muster-Entwässerungsatzung; MittStGB NRW 1995, S. 317ff. Nr. 508) in bezug auf die Regelungen zur maximalen Höhe des Bußgeldes an die Neuregelungen nach dem Euro-Anpassungsgesetz anzupassen.
Az.: II/2 33-10/24-21