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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 658/2001 vom 05.11.2001
Euro-Artikelgesetz des Landes NRW
Mit Schnellbrief vom 24. September 2001 hatte die Geschäftsstelle über die Verabschiedung des Euro-Artikelgesetzes am 19. September 2001 durch den Landtag NRW berichtet. Bereits seit dem Tag der Beschlußfassung kann eine inoffizielle Fassung des endgültigen Gesetzestextes über das Intranet-Angebot des Städte- und Gemeindebundes abgerufen werden. Die endgültige Verkündung des Euro-Artikelgesetzes ist nunmehr im Gesetz- und Verordnungsblatt NW vom 26.10.2001, S. 708, erfolgt.
Hinsichtlich der im Euro-Artikelgesetz nicht erfolgten Anpassung des § 17 KAG (Bußgeldvorschrift) an den Euro hat die Geschäftsstelle das Innenministerium mit der Bitte um Klärung angeschrieben. Die Geschäftsstelle weist darauf hin, daß es eine generelle Aussage sowohl des Landes Nordrhein-Westfalen als auch des Bundes gibt, wonach ausnahmslos alle Bußgeldtatbestände im Verhältnis 2:1 auf den Euro umgestellt werden sollen. Insofern ist davon auszugehen, daß auch bei § 17 KAG entsprechend verfahren wird.
Im übrigen besteht - wie bereits verschiedentlich in den Euro-Schnellbriefen ausgeführt - auch die Möglichkeit, unter Verzicht auf die Nennung von Bußgeldhöhen mit sogenannten dynamischen Verweisungen in den kommunalen Satzungen zu arbeiten.
Az.: IV/1 960-00/8