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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 606/1998 vom 05.11.1998
Euro: Doppelauszeichnung und Parallelverwendung
Der Deutsche Einzelhandel wird einen Großteil seiner Waren ab 1999 in D-Mark und in Euro auszeichnen. Eine entsprechende Selbstverpflichtung ist jetzt der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) eingegangen. Es sollen solche Artikel mit doppelten Preisangaben versehen werden, die für den Kunden besonders augenfällig sind und bei denen dies technisch mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Ziel sei, bis Mitte 2001 gut die Hälfte aller Artikel in DM und Euro auszuzeichnen. Diese Vereinbarung wurde bereits von den großen Handelsunternehmen Karstadt, Metro, Edeka, Rewe, Tengelmann und AVA unterzeichnet. Da diese Konzerne zusammen knapp 30 % des gesamten deutschen Einzelhandelsumsatz stellen, ist mit einer breiten Umsetzung der Selbstverpflichtungserklärung zu rechnen. Nach Abschluß dieser Vereinbarung kann davon ausgegangen werden, daß die Frage einer möglichen zwingenden gesetzlichen Doppelauszeichnungsverpflichtung geklärt ist. Auch für die Städte und Gemeinden dürfte keine rechtlich zwingende Vorgabe einer Doppelauszeichnung mehr zu erwarten sein.
Weiterhin haben sich die Verbände aus Handel, Banken und Automatenwirtschaft zusammen mit der Bundesregierung hinsichtlich der Euro-Bargeldeinführung auf den Stichtag 28.02.2002 verständigt. Es soll sichergestellt werden, daß die Banknoten und Münzen in Mark nach dem 1. Januar 2002 binnen kürzester Frist umgetauscht werden können. Nach dieser Grundsatzeinigung sollen Banken und Sparkassen sowie der Einzelhandel noch bis zum 28.02.2002 Banknoten und Münzen in D-Mark annehmen. Rechtlich gesehen sollen D-Mark-Noten und D-Mark-Münzen allerdings schon zum 31.12.2001 ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren (modifizierte Stichtagsregelung).
Az.: IV/1-960-00