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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 500/2001 vom 05.08.2001
Euro und Umweltvorschriften
Soweit in umweltrechtlichen Vorschriften DM-Beträge genannt sind, werden diese durch den Bundesgesetzgeber und den Landesgesetzgeber zum 01.01.2001 an die Einführung der Euro-Währung angepaßt.
Der Deutsche Bundestag hat inzwischen in seiner 177. Sitzung am 22. Juni 2001 das Gesetz zur Umstellung der umweltrechtlichen Vorschriften auf den Euro (Siebtes Euro-Einführungsgesetz) beschlossen. Der Bundesrat muß noch zustimmen. Die Umstellung der umweltrechtlichen Vorschriften von DM auf Euro erfolgt grundsätzlich im Verhältnis 2 : 1, um eine leichte Orientierung sowie praktische Handhabbarkeit zu gewährleisten. Diese "Halbierung des DM-Betrages" bedeutet eine wertmäßige Verminderung um 2,2 %.
Im Abwasserabgabengesetz wurde keine 2 : 1-Umrechnung vorgesehen, sondern eine Spitzumrechnung beschlossen. Hierdurch soll vermieden werden, daß es zu Einnahmeausfällen im Rahmen der Abwasserabgabe kommt. Der Abgabesatz von 70,-- DM (§ 9 Abs. 4 Abwasserabgabengesetz) wird daher nicht auf 35 Euro, sondern auf 35,79 Euro umgerechnet.
Auch im Land Nordrhein-Westfalen läuft mit dem Euro-Anpassungsgesetz NRW ein Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Landesgesetze an die Einführung der Euro-Währung (Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an den Euro in Nordrhein-Westfalen (Euro-AnpG NRW). Dieses Gesetz ist ein Artikelgesetz und besteht aus 116 Artikeln. In den Artikeln 82 ff. werden auch die umweltrechtlichen Vorschriften in NRW an die Euro-Währung angepaßt. Dies gilt z.B. für die Regelung in § 44 Abs. 2 Landesabfallgesetz NRW (Art. 84 Euro-AnpG NRW) und für § 161 Abs. 4 Landeswassergesetz NRW (Art. 100 Euro-AnpG NRW). Das Euro-Anpassungsgesetz NRW soll zum 01.01.2002 in Kraft treten (Art. 116 Euro-AnpG NRW).
Die Geschäftsstelle wird weiter berichten, wenn diese Gesetze endgültig verabschiedet und verkündet worden sind.
Az.: II/2 33-10/24-21