Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 437/2003 vom 20.05.2003

Europa und Kommunalwirtschaft

In unseren MITTEILUNGEN von März 2003, lfd. Nr. 178 hatten wir darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission die Strukturen der Kommunalwirtschaft in Deutschland daraufhin überprüft, ob sie mit dem europäischen Recht vereinbar sind. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob und inwieweit das europäische Wettbewerbsrecht auf die Erbringung kommunaler Dienstleistungen anzuwenden ist. Die Bundesregierung hat in ihrem Antwortschreiben an die Europäische Kommission die aktuellen Strukturen der Kommunalwirtschaft im Einzelnen dargelegt und die Sonderstellung und die verfassungsmäßig garantierte Gestaltungs- und Organisationsfreiheit der Gemeinden bekräftigt. Danach muss die Organisationsfreiheit der Kommunen bei der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen unbedingt erhalten bleiben und darf auch nicht durch eine Ausdehnung der europäischen Vergaberegelungen ausgehöhlt werden.
 
Die Antwort der Bundesregierung an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 28.04.2003 ist im Intranet unter „Fachinformationen & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Gemeindewirtschaftsrecht“ veröffentlicht.

Az.: IV/3 970-08

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