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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 541/2006 vom 03.07.2006
Europäische Agenda 21 für den Tourismus
Bei der Sitzung des Tourismusausschusses des Bundestags am 19.06.2006 hat der EU-Kommissar für Unternehmens- und Industriepolitik, Günter Verheugen, über die europäische Tourismuspolitik gesprochen. Er hat in diesem Zusammenhang für 2007 einen Vorschlag für eine europäische Agenda 21 für den Tourismus angekündigt. Die Kompetenz der Europäischen Kommission, im Tourismus aktiv zu werden, leitet der Kommissar aus der außerordentlich großen Bedeutung des Tourismus als Wirtschaftszweig ab. Da jedoch auch in diesem Bereich das Subsidiaritätsprinzip gilt und die Kommission nicht tätig werden kann, wenn die Mitgliedstaaten den Politikbereich besetzen, wird sich die Kommission auf die Koordinierung ihrer eigenen Politikansätze beschränken und damit an einer Integration der Tourismuspolitik arbeiten. Ein Schwerpunkt der neuen Tourismuspolitik sei der Bürokratieabbau, um die kleinen und mittleren Unternehmen von Bürokratiebelastungen zu befreien. Erforderlich sei eine Überprüfung des vorhandenen Rechtsbestandes. Daher lehnt Kommissar Verheugen neue europäische Qualitätsstandards für das Gastgewerbe ab.
Der Vorschlag für eine europäische Agenda 21 für den Tourismus baut damit auf den bestehenden Mitteilungen "Zusammenarbeit für die Zukunft des europäischen Tourismus" (KOM (2001) 665 endg.) vom November 2001 sowie der Mitteilung "Grundlegende Orientierung für die Nachhaltigkeit des europäischen Tourismus" (KOM (2003) 716 endg.) vom November 2003 auf. Auf der Grundlage dieser Mitteilungen wurde eine "Gruppe des nachhaltigen Tourismus in Europa" (Tourism Sustainability Group TSG) gegründet. Es handelt sich hierbei um eine Gruppe von persönlich berufenen Experten aus den verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft und der Mitgliedstaaten. Deutschland ist in dieser Gruppe durch eine Vertreterin des Bundesumweltministeriums vertreten. Die kommunale Ebene ist durch einen österreichischen Bürgermeister als Vertreter der Tourismusregionen vertreten.
Az.: III 470 - 11