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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 53/2008 vom 22.12.2008
Europäische Arbeitszeitrichtlinie
Am 17. Dezember 2008 hat das Europäische Parlament über die Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie abgestimmt. Mit absoluter Mehrheit bekräftigt das Europäische Parlament seine Auffassung, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit in der EU 48 Stunden betragen soll, kalkuliert über einen Zeitraum von 12 Monaten. Ausnahmen von dieser Regel sollen innerhalb von 3 Jahren auslaufen. Das Europäische Parlament stellte sich damit gegen das Votum des EU-Ministerrates, der Ausnahmen (sog. „Opt-Out“) und damit eine höhere Wochenarbeitszeit zulassen wollte. Das Europäische Parlament votierte entgegen der Auffassung des EU-Ministerrates auch dafür, dass der gesamte Bereitschaftsdienst, einschl. der Inaktiven Zeit, als Arbeitszeit angesehen wird. Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen ist ein Vermittlungsverfahren notwendig, dessen Ausgang abzuwarten ist.
Az.: I 131-71