Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 613/2006 vom 31.07.2006

Europäische Charta der Verkehrssicherheit

Die Europäische Union hat in ihrem Verkehrssicherheitsprogramm das Ziel aufgestellt, die Anzahl der Verkehrstoten bis 2010 um 50 Prozent zu reduzieren. Neben anderen Instrumenten wurde hierfür die Initiative für eine Europäische Verkehrssicherheitscharta entworfen. Es handelt sich hierbei um ein Politikdokument und um eine Plattform, auf der alle Unterstützer ihre bereits getroffenen Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in einen europäischen Erfahrungsaustausch einstellen können.

Die Unterstützer der Charta verpflichten sich, eine selbst gewählte Zielsetzung zu definieren und mit Maßnahmen zu erreichen. Erforderlich ist, dass die Maßnahmen konkret und messbar sind und aktiv zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit beitragen. Der Aufruf richtet sich an Unternehmen und Organisationen ebenso wie an lokale und regionale Behörden. Unterzeichner, die beim „European Road Safety Charter Team“ angemeldet sind, erhalten ein entsprechendes Zertifikat, eine Plakette und ein Logo der Europäischen Charta für Verkehrssicherheit, mit der sie werben können.

Deutsche Unterstützer sind neben einer Reihe von Verbänden wie dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat, dem ADAC, der DEKRA, der Verkehrswacht oder dem Deutschen Fahrlehrerverband bislang nur drei Kommunen. Es handelt sich hierbei um den Landkreis Borken, die Stadt Köln und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin. Damit werden die Breite und das intensive Engagement der deutschen Städte und Gemeinden nicht repräsentiert.

Ein Beitritt zur Charta ist nicht mit weitergehenden Verpflichtungen verbunden. Es müssen auch keine besonderen Maßnahmen für die Verkehrssicherheitscharta entwickelt werden. Es ist völlig ausreichend, wenn ohnehin geplante Maßnahmen genannt und umgesetzt werden. Weitere Infor€mationen sind erhältlich unter der Internetadresse www.paueducation.com/charter/index.php.

Az.: III 151 - 40

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