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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 109/2021 vom 10.02.2021
Europäische Kommission berät über eine neue EU-Forststrategie
Wälder leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität und der Aufrechterhaltung der biologischen Vielfalt. Zum Schutz der Wälder berät die Kommission über eine neue EU-Forststrategie. Diese soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Sie ist Teil des Europäischen Green Deals und baut auf der EU-Biodiversitätsstrategie auf.
Hintergrund
Im Mai 2020 veröffentlichte die Kommission eine Biodiversitätsstrategie für 2030. In dieser verpflichtet sich die Kommission bis 2021 eine neue EU-Forststrategie auf den Weg zu bringen. Die Begründung liegt darin, dass „Wälder von zentraler Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt, die Eindämmung des Klimawandels, die Wasserregulierung sowie die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und Materialien sind“.
Darüber hinaus wirken Wälder Naturkatastrophen entgegen, reinigen die Luft, tragen zur Stabilisierung des Bodens bei und dienen als Erholungsort für uns Menschen. Die Waldflächen in der EU haben in den letzten Jahren zugenommen und machen inzwischen 45 % der Flächen der EU aus. Die Waldökosysteme sind jedoch durch den Klimawandel zunehmend belastet. Hinzu kommen Schädlinge, Baumkrankheiten, Trockenheit und infolgedessen vermehrt Waldbrände. Weitere Belastungen kommen aus der mangelnden Bewirtschaftung, Landnutzungsänderungen hervorgerufen durch die Urbanisierung und der steigenden Nachfrage nach Holz, forstwirtschaftlichen Erzeugnissen und Energien.
Inhalt der Strategie
Die neue EU-Forststrategie stellt Maßnahmen zum Schutz der europäischen Wälder dar, unter anderem zur Erhaltung des Waldkreislaufes und zur Förderung der Möglichkeiten, die Wälder bieten. Sie soll Grundlage für einen ganzheitlichen Ansatz für die Forstwirtschaft sein, wodurch es der EU ermöglicht wird, im Zusammenhang mit dem Pariser Klimaabkommen, der Nachhaltigkeitsagenda 2030 der UN, dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung eine stärkere Führungsrolle einzunehmen. Finanziert werden sollen die Maßnahmen, die bisher noch in der Planung sind, meist aus den Kohäsionsfonds der EU. Als erste konkrete Maßnahmen plant die EU die Ermöglichung der Pflanzung von drei Milliarden Bäumen in der EU oder den Anrainer Gebieten.
Öffentliche Beteiligung
Zur Verwirklichung der oben genannten Ziele sind Bürger, Einrichtungen, darunter Kommunen und sonstige Organisationen eingeladen, Vorschläge zur Bekämpfung des Waldsterbens und der Klimaanpassung durch Nutzung der Waldressourcen einzubringen. Sie können sich bis zum 19. April 2021 zu den Zielen und Maßnahmen der neuen EU-Forststrategie äußern.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Website
Az.: 26.1-006/003 gr