Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 336/2021 vom 02.06.2021
Europäische Staatsanwaltschaft hat am 01.06.2021 die Arbeit aufgenommen
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) beginnt ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben – nach mehreren Verzögerungen – nunmehr offiziell am 01.06.2021.
Die EUStA führt zukünftig Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu folgenden gegen die finanziellen Interessen der EU, d.h. den EU-Haushalt, gerichteten Betrugsdelikten und anderen Strafta-ten durch (vgl. auch Abbildung):
- Betrug im Zusammenhang mit Ausgaben und Einnahmen,
- betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit MwSt.-Abgaben, die mit zwei oder mehr
Mitgliedstaaten verbunden sind und einen Gesamtschaden von mindestens 10 Mio. Euro
verursachen,
- Geldwäsche von Vermögen, das aus gegen den EU-Haushalt gerichteten Betrugsdelikten stammt,
- Bestechung, Bestechlichkeit und Veruntreuung zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU,
- Mitwirkung in einer kriminellen Vereinigung, deren Handlungen sich vornehmlich auf die Begehung
von Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts konzentrieren.
An der EUStA nehmen derzeit 22 Mitgliedstaaten teil. Sie gliedert sich organisatorisch in zwei Ebenen. Neben der zentralen Dienststelle in Luxemburg, bestehend aus dem Kollegium, das vom Europäischen Generalstaatsanwalt und den Europäischen Staatsanwälten gebildet werden, besteht die dezentrale Ebene aus den Delegierten Europäischen Staatsanwälten, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten ansässig sind und dort für die Durchführung der Ermittlungsmaßnahmen zuständig sind und die Anklage vor Gericht vertreten. Für Deutschland werden insgesamt elf Delegierte Europäische Staatsanwälte zuständig sein, die in Deutschland über fünf Zentren verteilt sind. Eines der fünf Zentren befindet sich in Köln. Die Zentren in Deutschland sind einerseits untereinander mit einer IT-Struktur verbunden und zudem mit der Zentrale in Luxemburg und den Delegierten Europäischen Staatsanwälten der anderen Mitglied-staaten über das sog. Case-Management-System der EUStA. Das hat den Vorteil, dass künftig Ermittlungsaufträge mittels des IT-Systems auf dem schnellstmöglichen Wege in die betroffenen Mitglied-staaten versandt und ausgeführt werden können.
Bis zum 26.05.2021 hatte die EUStA bereits mindestens zwei Delegierte Europäische Staatsanwälte je teilnehmenden Mitgliedstaat ernannt, mit Ausnahme Finnlands und Sloweniens. Die Situation steht der wirksamen Aufnahme der Tätigkeit der EuStA am 01.06.2021 nicht entgegen, da der Europäische Staatsanwalt der betroffenen Mitgliedstaaten die Ermittlungen in den Mitgliedstaaten vorübergehend übernehmen kann, solange noch keine Delegierten Europäischen Staatsanwälte ernannt worden sind.
Die Europäische Generalstaatsanwältin Laura Codru?a Kövesi kommentierte die Entscheidung der slowenischen Regierung dahingehend, dass ein „offensichtlicher Mangel an aufrichtiger Zusammenarbeit der slowenischen Behörden mit der EuStA“ bestehe. Die Haltung in Ljubljana untergrabe so „das Ver-trauen in das effektive Funktionieren der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für EU-Mittel in Slowenien.“
Kontakt:
Dr. Kristina Wojcik, kristina-wojcik@lv-eu.nrw.de, Kurzwahl 871-737
Weiterführende Informationen:
Entscheidung der Kommission zum Beginn der Tätigkeit der EuStA: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/ Pressemitteilung der Kommission zum Beginn der Europäischen Staatsanwaltschaft: ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_2591 Statement von Frau Kövesi: www.eppo.europa.eu/en/news/statement-european-chief-prosecutor-regard-slovenia
Az.: 10.0.2-002/001