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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 130/2003 vom 15.01.2003
Europäische Strukturpolitik nach 2006
In ihrer Konferenz am 12./13. Dezember 2002 in Bad Dürkheim haben die Wirtschaftsminister der Länder zur Frage der europäischen Strukturpolitik nach 2006 zusammenfassend folgende Aussagen getroffen:
Die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder nehmen die "Eckpunkte der Bundesregierung für die EU-Strukturpolitik nach 2006" zur Kenntnis. Sie finden darin einige wichtige Anliegen der Wirtschaftsministerkonferenz wieder, wie sie in deren bisherigen Beschlüssen dargelegt wurden. Es bestehen jedoch teilweise gegensätzliche Positionen. So sehen die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder einen strukturpolitischen Handlungsbedarf auch außerhalb von Ziel 1. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde jedoch die Ziel 2- und die Ziel 3-Förderung vollständig entfallen und außerhalb von Ziel 1 eine europäische Förderung lediglich für Netzwerke, Erfahrungsaustausch und Pilotprojekte sowie im Rahmen der grenzüberschreitenden, interregionalen und transnationalen Zusammenarbeit erfolgen. Die Bundesregierung schlägt vor, hierfür max. 5 bis 10 % der EU-Strukturfonds-Mittel der Förderperiode 2007 bis 2013 zur Verfügung zu stellen. Dies ist nach Auffassung der Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder weder qualitativ noch quantitativ ein ausreichender Ersatz für die bisherige Förderung.
Für die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder wäre die Überlegung des Bundes für eine Streichung von Ziel 2- und Ziel 3-Gebieten nur dann akzeptabel, wenn der Bund die dadurch entgehenden EU-Mittel angemessen und zweckbestimmt kompensiert und sie im Ergebnis nicht schlechter stellt als im Fall einer Fortsetzung der EU-Förderung.
Die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder sehen unabhängig davon die Notwendigkeit, die Umsetzung der EU-Förderung deutlich zu vereinfachen. Sie unterstützen die Position der Bundesregierung, für diejenigen Gebiete, die aus der Förderung herausfallen, zeitlich begrenzte, faire Übergangsregelungen vorzusehen. Sie unterstützen auch die Position der Bundesregierung, daß nach 2006 ein ausreichender beihilferechtlicher Spielraum für eine nationale Strukturpolitik in Deutschland gewahrt bleiben muß.
Az.: III/1 450 - 75