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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 582/2000 vom 20.10.2000
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Mit bislang drei Veröffentlichungen seit 1997 hat der Arbeitsstab "Europäische Wirtschafts- und Währungsunion" beim BMF über die Vorbereitungsarbeiten zur Einführung des EURO in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung informiert und die Umstellungserfordernisse in den einzelnen Verwaltungsbereichen dokumentiert. Nunmehr ist eine vierte Veröffentlichung herausgegeben worden, die sich schwerpunktmäßig mit der Einführung des Euro-Bargeldes (Logistik, Transport, Lagerung etc.), der Glättung von Signalbeträgen (u.a. erste Erfahrungen bei anfallenden Gesetzesvorhaben) und der Euro-Umstellung im IT-Bereich befaßt.
Schwerpunktmäßig wurden im Ersten Bericht des Arbeitsstabes vom 28. April 1997 die zentralen Orientierungen für die Euro-Einführung in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung, insbesondere für den gesetzlichen Anpassungsbedarf zu Beginn der dritten Stufe der Währungsunion am 1. Januar 1999, erarbeitet.
Der Zweite Bericht des Arbeitsstabes vom 27. März 1998 konzentrierte sich auf den konkreten Änderungsbedarf per 1. Januar 1999. Dazu gehörte u.a. der Abschluß der Arbeiten am gemeinschaftsrechtlichen Rechtsrahmen und die Mitarbeit in dem von der EU-Kommission eingerichteten Netz der Verantwortlichen für den Übergang der öffentlichen Verwaltungen zum Euro. Schwerpunkte des Zweiten Berichtes waren auch nationale Gesetzgebungsmaßnahmen, die bereits zu Beginn des Jahres 1999 in Kraft treten mußten.
Im Dritten Bericht vom 21. April 1999 wurden die Änderungsbedarfe per 1. Januar 2000, die bereits in den beiden vorangegangenen Berichten dokumentiert wurden, weiter konkretisiert.
Die Schwerpunkte des Vierten Berichts liegen in den Bereichen
- Umstellung von Gesetzen zur sogenannten "Glättung von Signalbeträgen" (vgl. Ziffern 36 ff.);
- Konzept für die Inverkehrgabe von Euro-Bargeld in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Ziffer 31; Anlage 12);
- Kriminalitätsbekämpfung bei der Euro-Einführung (vgl. Ziffer 21);
- Umstellung der Informationstechnik (vgl. Ziffer 61).
Neben der Neufassung und Aktualisierung der bereits bestehenden Ziffern, insbesondere
- Umstellung in anderen EU-Mitgliedstaaten und
- Bankentgelte
ist eine neue Ziffer über historische Datenreihen hinzugekommen.
Schwerpunkt der künftigen Tätigkeit des Arbeitsstabes wird die weitere Konkretisierung des Änderungsbedarfs per 1. Januar 2002 sein. Dazu gehören u.a.:
- Präzisierung und Umsetzung des Konzepts zur Einführung des Euro-Bargelds, insbesondere technische Details (vgl. Ziffer 31);
- verstärkte Vorbereitung der Umstellung im Bereich der Informationstechnik (vgl. Ziffer 62);
- Durchführung der Gesetzesvorhaben zur Glättung von Signalbeträgen (vgl. Ziffern 36 ff.).
Der Vierte Bericht kann kostenlos beim Referat Öffentlichkeitsarbeit des BMF (Telefon: 030/2242-1796) angefordert werden.
Az.: IV 960-00