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StGB NRW-Mitteilung 199/2007 vom 13.03.2007
Europäischer Gerichtshof zu Sportwetten in Italien
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 06.03.2007 entschieden, dass das italienische Konzessionsmodell für Sportwettenanbieter gegen das EU-Recht verstößt. Entsprechende private Anbieter nehmen dies in Deutschland zum Anlasse, gegenüber den Ordnungsbehörde zu fordern, die Tätigkeit privater Sportwettenanbieter nicht (mehr) zu untersagen.
Die Geschäftsstelle hält dieses Argumentation nach einer ersten Prüfung des Urteils für nicht zwingend. Dieses betrifft das italienische Modell, das vom deutschen abweicht. Zur Rechtslage in Deutschland wurde im Urteil nicht Stellung genommen. Dieser Auffassung sind auch das Innenministerium NRW und das OVG Hamburg lautet seinem Beschluss vom 09.03.2007 (Az.: 1 Bs 378/06). Derzeit liegt eine Vorlage des VG Köln zur Situation in NRW dem EuGH zur Entscheidung vor.
Das OVG NRW hat zuletzt am 27.02.2007 (Az. 4 B 2347/06) das Monopol für rechtmäßig erklärt. Diese Entscheidung und weitere, einschließlich der des EuGH und des OVG Hamburg, sind für die Mitglieder des StGB NRW unter Fachinformationen & Service -> Fachgebiete -> Recht und Verfassung -> Ordnungsrecht abrufbar.
Az.: I/2 101-23