Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 154/2016 vom 23.02.2016

Europäischer Unternehmensförderpreis 2016

Die Europäische Kommission zeichnet zum zehnten Mal herausragende Leistungen öffentlicher Institutionen und öffentlich-privater Partnerschaften aus. Prämiert werden erfolgreiche Maßnahmen und Projekte, die Unternehmergeist und Unternehmertum auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene fördern. Nationale, regionale oder lokale Behörden, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen sowie öffentlich-private Partnerschaften aus allen EU-Mitgliedstaaten einschließlich der Partnerländer Island, Norwegen, Serbien und der Türkei können an dem Wettbewerb teilnehmen. Insgesamt bewerben sich jedes Jahr rund 350 Organisationen bzw. Projekte für die nationalen Vorentscheide. 

Der Europäische Unternehmensförderpreis wird in sechs Kategorien vergeben und als zweistufiger Wettbewerb durchgeführt. Der deutsche Vorentscheid wird vom RKW-Kompetenzzentrum im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind Kreise, Städte und Gemeinden, Bundesländer, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen sowie öffentlich-private Partnerschaften zwischen Behörden und Unternehmen. Bewerbungsschluss für den deutschen Vorentscheid ist der 18.04.2016.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter dem Link http://www.europaeischer-unternehmensfoerderpreis.de/ .

Az.: 34.0.4-001/001

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