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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 586/2015 vom 21.09.2015
Europäisches Jahr des kulturellen Erbes 2018
Das Europäische Parlament hat sich im Rahmen einer Entschließung am 08.09.2015 für ein Europäisches-Kulturerbe-Jahr 2018 ausgesprochen und der EU-Kommission empfohlen, ein solches Europäisches Jahr des Kulturerbes auszurufen und dem Parlament spätestens 2016 einen Programmentwurf vorzulegen. Ziel des Europäischen-Kulturerbe-Jahres ist es, unser gemeinsames kulturelles Erbe und dessen Potenzial für Identifikation, Teilhabe und Entwicklung miteinander zu teilen. Dabei soll das Europäische-Kulturerbe-Jahr insbesondere darauf aufbauen, dass unser gemeinsames kulturelles Erbe immer beides ist: lokal und europäisch.
„Gesellschaft im Wandel“ ist der programmatische Schwerpunkt des Jahres. Dieser spiegelt den fortschreitenden und diversifizierten gesellschaftlichen Wandel in Europa und verdeutlicht zudem, dass Menschen im Zentrum der Diskussion stehen sollen. Drei Aspekte sollen im Rahmen des Jahres insbesondere diskutiert werden: kulturelle Vielfalt, demografischer Wandel und Nachhaltigkeit. Hieran anknüpfend entfaltet das Jahr auch seine politische und wirtschaftliche Relevanz. Das Europäische-Kulturerbe-Jahr soll die Möglichkeit für einen umfassenden Austausch zwischen europäischen Partnern auf allen Ebenen bieten. Insoweit ist es folgerichtig, dass das Jahr als Europäisches Jahr der Europäischen Union in Abstimmung mit dem Europarat organisiert wird.
Welche inhaltlichen Akzente im Einzelnen in den Mitgliedsstaaten gesetzt werden bleibt abzuwarten. Bund, Länder und kommunalen Spitzenverbände haben sich in Deutschland bereits dafür ausgesprochen, dass ein Ausgangspunkt das bauliche und archäologische Erbe sein kann. Weitere Hintergrundinformationen können einem Informationspapier des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK) entnommen werden, welches im Internet unter www.dstgb.de (Schwerpunkte/Städtebau/Denkmalschutz) abgerufen werden kann.
Az.: II/1 20.2.6-002