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StGB NRW-Mitteilung 258/2024 vom 18.04.2024

Europäisches Parlament stimmt für die Verschärfung des Asylrechts

Das Europäische Parlament hat am 10. April 2023 eine Reform des Asylrechts beschlossen. Diese verfolgt das Ziel, die Migration nach Europa auf Menschen mit Bleibeperspektive zu begrenzen und deren Verteilung in den europäischen Mitgliedstaaten neu zu koordinieren. Abschiebungen an den Außengrenzen der Europäischen Union sollen mit den Änderungen beschleunigt werden. Der DStGB und der StGB NRW begrüßen den Beschluss, mit dem eine zentrale Forderung der Kommunen umgesetzt wird, da insbesondere Menschen ohne Bleibeperspektive die aktuellen knappen Kapazitäten vor Ort bei den Unterbringungsmöglichkeiten zusätzlich belasten. Wichtig ist insbesondere, dass nach den Europawahlen die neue EU-Kommission die Beschlüsse zeitnah mit den Mitgliedstaaten auch weiter konsequent umsetzt und keine neue Diskussion zu möglichen Änderungen aufkommt. Der aktuelle Asylkompromiss ist über Jahre diskutiert worden und bereits ein beachtlicher Teilerfolg für eine Reform des Migrationsrechts.

Wie es in der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments heißt, haben die Abgeordneten zehn Gesetzestexte zur Reform der europäischen Migrations- und Asylpolitik angenommen, auf die sich Parlament und Rat im Dezember geeinigt hatten.

Solidarität und Verantwortung

Zur Unterstützung von EU- Ländern, die unter Migrationsdruck stehen, werden andere Mitgliedstaaten einen Beitrag leisten, indem sie Asylsuchende oder Personen, die internationalen Schutz genießen, in ihr Hoheitsgebiet umsiedeln lassen, finanzielle Beiträge leisten oder operative bzw. technische Unterstützung bieten. Darüber hinaus werden die sogenannten Dublin-Vorschriften überarbeitet – also die Kriterien, nach denen bestimmt wird, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständig ist.

Bewältigung von Krisensituationen

Die Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt sieht einen Mechanismus für die Reaktion auf einen plötzlichen Anstieg des Migrantenzustroms vor. Dadurch sollen die Solidarität sowie die Unterstützung jener Mitgliedstaaten sichergestellt werden, die mit einer außergewöhnlich hohen Zahl an Migranten aus Drittstaaten konfrontiert sind. Die neuen Regeln behandeln auch die Instrumentalisierung von Migranten, die von Drittstaaten oder feindseligen nichtstaatlichen Akteuren gezielt eingesetzt werden, um die EU zu destabilisieren.

Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den EU-Grenzen

Personen, die die Voraussetzungen für eine Einreise in die EU nicht erfüllen, werden vor der Einreise in einem bis zu sieben Tage andauernden Verfahren überprüft. Dabei werden sie identifiziert, ihre biometrischen Daten werden erfasst und sie werden Gesundheits- und Sicherheitskontrollen unterzogen. Die Mitgliedstaaten müssen unabhängige Kontrollmechanismen einrichten, um sicherzustellen, dass die Grundrechte geachtet werden.

Schnellere Asylverfahren

Für die Zu- und Aberkennung des internationalen Schutzes wird EU-weit ein neues, gemeinsames Verfahren eingeführt. Die Bearbeitung von Asylanträgen an den Grenzen der EU muss in Zukunft schneller erfolgen. Auch sollen die Fristen für unbegründete oder unzulässige Anträge künftig kürzer sein.

Anerkennungsverordnung

Mit Blick auf die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus sowie auf die Rechte jener, die ein Anrecht auf Schutz haben, sprach sich das Parlament für neue einheitliche Normen für alle Mitgliedstaaten aus. Die Mitgliedstaaten sollen die Lage im jeweiligen Herkunftsland auf der Grundlage von Informationen der EU-Asylagentur bewerten und die Flüchtlingseigenschaft regelmäßig überprüfen. Schutzsuchende müssen im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bleiben, der für ihren Antrag zuständig ist bzw. in dem Schutz gewährt wurde.

Aufnahme von Asylsuchenden

Die Mitgliedstaaten müssen in Zukunft sicherstellen, dass für die Aufnahme von Asylsuchenden gleichwertige Normen gelten. Das betrifft unter anderem Unterkunft, Schulbildung und Gesundheitsversorgung. Registrierte Asylbewerber können künftig spätestens sechs Monate nach Antragstellung eine Arbeit aufnehmen. Neue Regeln für Inhaftierung und Einschränkung der Bewegungsfreiheit sollen außerdem Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, davon abhalten, sich innerhalb der EU zu bewegen.

Sicherer und legaler Weg nach Europa

Nach einem neuen Rahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen können Mitgliedstaaten anbieten, von den Vereinten Nationen anerkannte Flüchtlinge aus Drittstaaten aufzunehmen und ihnen damit die legale, organisierte und sichere Einreise in die EU zu ermöglichen.

Wie geht es weiter?

 

Als Nächstes muss der Rat das Paket förmlich billigen. Danach treten die neuen Vorschriften in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Es wird erwartet, dass die Verordnungen in zwei Jahren zur Anwendung kommen. Was die Richtlinie über Aufnahmebedingungen betrifft, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Änderungen in ihr nationales Recht einzuführen. Die vollständige Pressemitteilung des Europäischen Parlaments ist zu finden unter:

Parlament nimmt neues Migrations- und Asylpaket endgültig an | Aktuelles | Europäisches Parlament (europa.eu)

Quelle: DStGB 1525 vom 12.04.2024

Az.: 10.0.2-001/002

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