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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 851/2013 vom 31.10.2013
Europäisches Parlament zu Fracking-Projekten
Das Europäische Parlament hat vorgeschlagen, dass vor jedem „Fracking-Projekt“ (Hebung von Schiefergasvorkommen) zwangsläufig eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Dies soll explizit in die neue UVP-Richtlinie aufgenommen werden. Die Europa-Abgeordneten schlagen zudem Maßnahmen vor, um Interessenskonflikte auszuschließen. So soll die Öffentlichkeit umfassend informiert und über den Ablauf der Projekte auf den Laufenden gehalten werden.
Die UVP-Richtlinie legt Prüfkriterien fest, die fester Bestandteil eines jeden Genehmigungsverfahrens für öffentliche oder private Bauvorhaben oder vergleichbare Projekte sind. Dazu zählen beispielsweise der Bau von Brücken oder Hafenanlagen, Autobahnen aber auch die Errichtung von großen Stallungen der Landwirtschaft oder Abfallverbrennungsanlagen. Jetzt sollen hier auch bestimmte Fracking-Projekte eingeschlossen werden.
Die bisher existierenden Gesetze umfassen den Abbau von Naturgas nur ab einer Größenordnung von geschätzten 500.000 Kubikmetern pro Tag. Diese Grenze ist sehr hoch. Die Europa-Abgeordneten fordern nun, dass nicht nur die Gewinnung von Schiefergas, deren Erträge geringer als 500.000 Kubikmeter pro Tag sind, Bestandteil der Gesetzgebung wird, sondern auch die Gewinnung von unkonventionellen Ölen und Gasen. Das Parlament entscheidet gemäß dem so genannten Mitentscheidungsverfahren. Es hat somit de facto ein Vetorecht.
Az.: II gr-ko