Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 807/2003 vom 06.10.2003
Europäisches Tourismus-Netzwerk
Die Europäische Kommission will den Aufbau eines europaweiten Netzwerkes von touristischem Know-how anschieben. Die Kommission setzt damit eine Maßnahme um, die sie in ihrer Mitteilung "Zusammenarbeit für die Zukunft des Tourismus in Europa" im November 2001 angekündigt hat. Das zukünftige europaweite Netzwerk soll auch Gremien oder Gruppen umfassen, die sich mit einem Großteil ihrer Tätigkeiten mit Tourismusfragen befassen und die Kapazitäten aufweisen, diese Tätigkeiten auch über die regionale Ebene hinaus auszuüben.
Zu diesem Zwecke soll ein elektronisches Register zur Förderung von Kontakten bestehender Netzwerke sowie bestehender Partnerschaften von Tourismusakteuren geschaffen werden. Daraus können weitere von der EU-Kommission initiierte Maßnahmen wie Konferenzen oder Sitzungen zu Einzelfragen folgen. Um das Interesse der bestehenden Akteure zu prüfen, fordert die Kommission europaweit dazu auf, sich für das elektronische Register eintragen zu lassen.
Die Eintragung kann in zwei Kategorien erfolgen. Kategorie A umfasst Netzwerke und andere Partnerschaften von Tourismusakteuren und/oder Reisezielen, die aus juristischen Personen aus mindestens 3 EU-Staaten oder Beitrittsländern bestehen, die sich größtenteils mit Tourismusfragen befassen und die nicht als Tourismus-, Handels- oder Interessenorganisationen, als Verband oder Vereinigung organisiert sind. In diese Kategorie sind ausdrücklich Netzwerke und Partnerschaften aller Gebietsebenen privater und öffentlicher sowie öffentlich-privater Stellen einbezogen.
In der Kategorie B sind Gremien oder Gruppen angesprochen, die Know-how oder Kompetenzen im Tourismusbereich entwickeln bzw. zur Verfügung stellen und die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Beitrittsland niedergelassen sind, die keine reine Ausbildungs- oder Bildungsinstitute sind, die sich mit einem Großteil ihrer Tätigkeiten mit Tourismusfragen befassen und die Kapazitäten aufweisen, diese Tätigkeiten über die regionale Ebene hinaus auszuüben.
Interessenten können unter der Internet-Adresse: europa.eu.int/comm/enterprise/services/tourism/policy-areas/networking.htm ein hinterlegtes Formblatt nutzen und weitere Unterlagen an die Postadresse: Europäische Kommission, Generaldirektion Unternehmen, Referat Tourismus ENTR/D/3, Büro SC27 2/53, B-1049 Brüssel, senden. Weitere Möglichkeiten bestehen per Fax-Nr.: (32-2) 2956969 oder per E-Mail entr-tourism-networking@cec.eu.int.
Die Europäische Kommission will den Aufbau eines europaweiten Netzwerkes von touristischem Know-how anschieben. Die Kommission setzt damit eine Maßnahme um, die sie in ihrer Mitteilung "Zusammenarbeit für die Zukunft des Tourismus in Europa" im November 2001 angekündigt hat. Das zukünftige europaweite Netzwerk soll auch Gremien oder Gruppen umfassen, die sich mit einem Großteil ihrer Tätigkeiten mit Tourismusfragen befassen und die Kapazitäten aufweisen, diese Tätigkeiten auch über die regionale Ebene hinaus auszuüben.
Zu diesem Zwecke soll ein elektronisches Register zur Förderung von Kontakten bestehender Netzwerke sowie bestehender Partnerschaften von Tourismusakteuren geschaffen werden. Daraus können weitere von der EU-Kommission initiierte Maßnahmen wie Konferenzen oder Sitzungen zu Einzelfragen folgen. Um das Interesse der bestehenden Akteure zu prüfen, fordert die Kommission europaweit dazu auf, sich für das elektronische Register eintragen zu lassen.
Die Eintragung kann in zwei Kategorien erfolgen. Kategorie A umfasst Netzwerke und andere Partnerschaften von Tourismusakteuren und/oder Reisezielen, die aus juristischen Personen aus mindestens 3 EU-Staaten oder Beitrittsländern bestehen, die sich größtenteils mit Tourismusfragen befassen und die nicht als Tourismus-, Handels- oder Interessenorganisationen, als Verband oder Vereinigung organisiert sind. In diese Kategorie sind ausdrücklich Netzwerke und Partnerschaften aller Gebietsebenen privater und öffentlicher sowie öffentlich-privater Stellen einbezogen.
In der Kategorie B sind Gremien oder Gruppen angesprochen, die Know-how oder Kompetenzen im Tourismusbereich entwickeln bzw. zur Verfügung stellen und die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Beitrittsland niedergelassen sind, die keine reine Ausbildungs- oder Bildungsinstitute sind, die sich mit einem Großteil ihrer Tätigkeiten mit Tourismusfragen befassen und die Kapazitäten aufweisen, diese Tätigkeiten über die regionale Ebene hinaus auszuüben.
Interessenten können unter der Internet-Adresse: europa.eu.int/comm/enterprise/services/tourism/policy-areas/networking.htm ein hinterlegtes Formblatt nutzen und weitere Unterlagen an die Postadresse: Europäische Kommission, Generaldirektion Unternehmen, Referat Tourismus ENTR/D/3, Büro SC27 2/53, B-1049 Brüssel, senden. Weitere Möglichkeiten bestehen per Fax-Nr.: (32-2) 2956969 oder per E-Mail entr-tourism-networking@cec.eu.int.
Az.: III 470 - 11