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StGB NRW-Mitteilung 180/2002 vom 05.04.2002
Europäisches Wettbewerbsrecht und gesetzliche Unfallversicherung
Der Europäische Gerichtshof hat am 22.01.2002 (C218/00) entschieden, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union berechtigt sind, ihre Sozialschutzsysteme gegen Arbeitsunfälle auf der Basis einer obligatorischen öffentlich-rechtlichen Einrichtung zu regeln, ohne privaten Anbietern einen Zugang zu diesem Marktsegment gewähren zu müssen. Strittig war die Zulässigkeit des sog. gesetzlichen Sozialversicherungsmonopols des italienischen "Istituto Nazionale Assistenza Infortuni sul Lavoro" (INAIL) auf dem Gebiet der Pflichtversicherung gegen Arbeitsunfälle.
Der Europäische Gerichtshof führt in den Entscheidungsgründen aus, daß die in Italien mit der Durchführung der Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten beauftragte Anstalt INAIL kein gewinnorientiertes System verwalte, weshalb sie zur Erreichung der damit verbundenen sozialen Ziele auf eine Pflichtmitgliedschaft angewiesen sei. Damit falle die Tätigkeit des INAIL weder unter das Monopolverbot noch mißbrauche die Anstalt ihre Marktposition.
Das Urteil kann im Intranet des StGB NRW unter Fachinformation und Service, Recht und Verfassung, Europa, abgerufen werden.
Az.: I 05-27