Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 91/2012 vom 26.01.2012

Europaparlament verabschiedet Elektronikschrottrichtlinie

Das Parlament der Europäischen Union hat am 19.01.2012 eine Neufassung der Richtlinien über die Entsorgung von ausgedehnten Elektro- und Elektronikaltgeräten (so genannte WEEE-Richtlinie) beschlossen. Die novellierte EU-Richtlinie über die Entsorgung von Elektronikschrott verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zunächst dazu wie bisher jährlich vier Kilogramm pro Elektronikschrott pro Einwohner zu erfassen oder mindestens die Durchschnittsquote der vergangenen drei Jahre zu erreichen. Ab dem Jahr 2016 bzw. 2019 sollen dann 45 bzw. 65 Gewichtsprozent der neu in den Markt gebrachten Geräte erfasst werden. Die vom Europäischen Parlament verabschiedete Richtlinie bedarf noch der formellen Zustimmung des EU-Ministerrates bevor sie in Kraft tritt. Im Anschluss daran muss jeder Mitgliedsstaat, also auch die Bundesrepublik Deutschland, diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen. In Deutschland ist die Umsetzungsnorm das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

 

Az.: II/2 qu-ko

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