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StGB NRW-Mitteilung 371/2004 vom 29.04.2004
Europawahl 2004 und Bekanntgabe vorläufiger amtlicher Ergebnisse
Die Wahlzeit in Deutschland bei der Europawahl am 13.06.2004 endet gem. § 40 Abs. 1 Eu-WO um 18.00 Uhr. Nach Auskunft der Landeswahlleiterin NRW besteht Einvernehmen, dass unterhalb der Bundesebene vorläufige amtliche Ergebnisse der Europawahl 2004 am Wahltag in Deutschland ab 18.00 Uhr veröffentlicht werden dürfen, da die Einschränkungen des Direktwahlakts und der EuWO lediglich das vorläufige amtliche Wahlergebnis im gesamten Wahlgebiet betreffen.
Az.: I/2 024-80