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StGB NRW-Mitteilung 10/1999 vom 05.01.1999
Europawahlen: Schließung der Wahllokale und Auszählung
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Herr Fritz Rudolf Körper, hat in seinem Antwortschreiben an die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände dargelegt, daß er den Vorschlag der Bundesvereinigung (DStGB-Aktuell 49/98 vom 4. Dezember 1998, Seite 5), die Verkürzung der Wahlzeit auf 18 00 Uhr bei Europawahl auch ohne Änderung des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments einzuführen, mit der gegenwärtigen Rechtslage für unvereinbar hält.
Nach Auffassung des Staatssekretärs ist der von der Bundesvereinigung aufgezeigte Weg mit den einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen deshalb nicht vereinbar, weil ihm der eindeutige Wortlaut des Artikels 9 Abs. 2 Direktwahlakt entgegenstünde. In dieser Bestimmung wird der Beginn der Ermittlung des Wahlergebnisses an den Zeitpunkt des Ablaufs der Wahlzeit in allen Mitgliedstaaten geknüpft. Bei dem Vorschlag der Bundesvereinigung würde jedoch lediglich die weitere Ermittlung von Wahlergebnissen erst zum Zeitpunkt des Abschlusses der Wahl in allen Mitgliedstaaten einsetzen. Eine Auszählung in den einzelnen Wahllokalen würde demgegenüber bereits um 18.00 Uhr beginnen. Eine vom Wortlaut der Norm abweichende Auslegung ist nach Auffassung des Staatssekretärs nicht vertretbar. Dieser Ansicht ist nach seinen Angaben auch der juristische Dienst des Rates, der vor der zweiten Direktwahl des Europäischen Parlaments auf einen entsprechenden Prüfungsauftrag hin eindeutig festgestellt hat, daß Artikel 9 Abs. 2 Direktwahlakt eine flexible Auslegung hinsichtlich des frühesten Zeitpunktes für den Beginn der Stimmenauszählung nicht zulasse.
In seinem Schreiben an die Bundesvereinigung vertritt der Staatssekretär die Auffassung, daß die gewünschte Entlastung der Wahlvorstände und Wahlhelfer bei Europawahlen nur zu erreichen ist, wenn weiterhin auf eine Änderung von Artikel 9 Abs. 2 Direktwahlakt hingewirkt wird. Einen Ansatzpunkt sieht er hierfür in der inzwischen angelaufenen Diskussion eines Entwurfs des europäischen Parlaments zu einem einheitlichen Wahlverfahren bei Europawahlen im Rat der EG. Außerdem versichert er, daß sich die Bundesregierung weiterhin engagiert für eine Änderung der bestehenden Rechtslage auf europäischer Ebene einsetzen wird.
Quelle: DStGB Aktuell vom 18.12.1998
Az.: I/2 05-05