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StGB NRW-Mitteilung 597/2012 vom 26.11.2012
Europawoche 2013
Wie schon in den vergangenen Jahren, wird auch 2013 wieder eine Europawoche stattfinden, mit der die Länder, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Bundesregierung gemeinsam an die Errungenschaften der Europäischen Einigung seit der Schumann-Erklärung am 9. Mai 1950 erinnern. Vom 4. bis 12. Mai 2013 sollen Workshops, Seminare, Tagungen, Konferenzen, Lesungen, Gesprächsrunden oder andere innovative Projekte zur Auseinandersetzung mit Europa und der Europäischen Union anregen. Ziel der Europawoche ist es, die Bedeutung Europas für die Bürgerinnen und Bürger in allen Lebensbereichen hervorzuheben. Dies sollte uns allen gerade im Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 ein wichtiges Anliegen sein.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen möchte alle Vereine, Kommunen, Kammern, Verbände, Schulen, Hochschulen und andere Institutionen, die zum täglichen Leben der Menschen beitragen, einladen, sich an der Europawoche mit Veranstaltungen zur gemeinsamen Zukunft Europas zu beteiligen. Im Rahmen der Europawoche 2013 wird das Land Nordrhein-Westfalen erfreulicherweise wieder einige Projekte mit einer finanziellen Förderung unterstützen können.
Die Ausschreibung der Europawoche und alle nötigen Informationen und Formulare hinsichtlich einer möglichen finanziellen Förderung finden Sie unter www.europa.nrw.de Damit Ihre Anträge bei der Vergabe von Fördermitteln berücksichtigt werden können, reichen Sie Ihre Anträge bitte bis zum 15. Januar 2013 ein. Später eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Die Anträge müssen als Original per Post bei der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf eingehen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Simone Rackow (0211/837-1522, simone.rackow@stk.nrw.de) oder an Frau Tanja Baerman (0211/837-1452, tanja.baerman@stk.nrw.de) im zuständigen Referat IV A 2 der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen.
Az.: I/1 05-23