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StGB NRW-Mitteilung 344/2012 vom 18.06.2012
Evaluation des Kinderförderungsgesetzes
Anlässlich der Kabinettssitzung vom 30.05.2012 hat die Bundesregierung den Dritten Zwischenbericht nach § 24 Abs. 5 SGB VIII zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes beschlossen. Die Bundesregierung hat jetzt mitgeteilt, dass der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze weiter voran schreite. Im März 2011 hätten sich 517.000 Kinder unter drei Jahren bundesweit in Tagesbetreuung befunden. Das seien 25,4 % der Kinder in dieser Altersgruppe; im letzten Jahr seien dies noch 23 % gewesen.
Die Zahlen des Dritten Zwischenberichtes würden zeigen, dass bereits sehr große Anstrengungen unternommen worden seien, aber weitere Anstrengungen nötig seien, um das Ausbauziel zu erreichen. Bund, Länder und Kommunen würden an dem Ziel festhalten, ein bedarfsgerechtes Angebot bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung ab dem ersten Geburtstag zum 1. August 2013 zu schaffen.
Etwa ein Viertel (25,9 Prozent) aller Einjährigen sowie fast die Hälfte aller Zweijährigen (47,2 Prozent) seien im Bundesdurchschnitt betreut worden. Im Vergleich zum Vorjahr sei damit die Betreuungsquote der Ein- und Zweijährigen um mehr als 3 Prozentpunkte auf 36,7 Prozent gestiegen. Eltern von unter einjährigen Kindern würden deutlich seltener wollen, dass ihre Kinder außerhalb der Familie betreut würden. Daher bleibe die Betreuungsquote für Kinder vor Vollendung des ersten Lebensjahres niedrig. Im März 2011 lag die Betreuungsquote für diese Altersgruppe bei 2,6 Prozent; im Zeitverlauf sei seit 2006 kein Anstieg zu verzeichnen.
Nach Mitteilung der Bundesregierung möchte in Ostdeutschland die Hälfte der Eltern einen Betreuungsplatz für ihr unter drei Jahre altes Kind nutzen, in Westdeutschland liege der Bedarf bei 36 Prozent.
Der 81 Seiten umfassende Dritte Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes kann unter www.bmfsfj.de abgerufen werden.
Az.: III/2 710