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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 338/2014 vom 30.04.2014
Evaluation des Stärkungspaktes Stadtfinanzen
Gemäß § 12 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz ist für die pflichtig am Stärkungspakt teilnehmenden Gemeinden der bisherige Erfolg des Programms zum Stand 31.12.2013 gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden zu evaluieren. Ein entsprechender Bericht an den Landtag, der sich hinsichtlich der Daten zum Stand 31.12.2013 auf die Meldungen der Kommunen an die Bezirksregierungen zum 15.04.2014 gem. § 7 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz stützt, soll im Sommer 2014 vorgelegt werden.
Die kommunalen Spitzenverbände waren für ein erstes Gespräch als Auftakt des Evaluationsverfahrens für den 21.03.2014 in das Ministerium für Inneres und Kommunales eingeladen. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat in dem Gespräch ein Thementableau zu den im Rahmen der Evaluation zu besprechenden Aspekten vorgelegt und den kommunalen Spitzenverbänden Gelegenheit gegeben, zu dem Themenkatalog noch Ergänzungen vorzunehmen.
Der Städte- und Gemeindebund und der Städtetag NRW haben mit Schreiben vom 15.04.2014 zu dem Themenkatalog schriftlich Stellung genommen. Der Themenkatalog und die schriftliche Stellungnahme können von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Haushaltskonsolidierung/Stärkungspakt abgerufen werden. Über den weiteren Verlauf der Evaluation wird die StGB NRW-Geschäftsstelle berichten.
Az.: IV/1 904-15/2