Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 618/2024 vom 16.09.2024

Evaluation Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"

Mit dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ ermöglicht das Land NRW Kindern aus einkommensschwachen Familien die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung in Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Vor dem Hintergrund einer 2017 geäußerten Kritik des Landesrechnungshofes an der damaligen Durchführung des Programms sowie auf Grundlage der Ergebnisse einer Evaluation des Härtefallfonds durch das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG), Köln, wurden die Rahmenbedingungen des Härtefallfonds zum Beginn des Schuljahres 2020/21 überarbeitet. Das Verfahren wurde vereinfacht und entbürokratisiert, darüber hinaus können nunmehr auch die Kosten auch für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden. Nachdem die Antragszahlen pandemiebedingt in den Jahren 2020 – 2022 leicht rückläufig waren, ist die Inanspruchnahme in den letzten beiden Schuljahren deutlich gestiegen.

Zur Überprüfung der Wirkung der 2020 vorgenommenen Änderungen und auch für die zukünftige Ausgestaltung des Härtefallfonds wurde das ISG erneut mit einer Verfahrensevaluation beauftragt. Ziel ist es, ein möglichst effizientes und gleichzeitig für alle Beteiligten aufwandarmes Verfahren zu etablieren. Hierzu ist vorgesehen, dass sich das ISG mit den Städten und Gemeinden über das Verfahren, den Nutzen und die Wirkungen des Härtefallfonds austauscht. Dies wird im Wege einer online-Erhebung erfolgen. Es werden sowohl Kommunen angesprochen, die aktuell den Härtefallfonds in Anspruch nehmen, als auch Kommunen, die nicht oder nicht mehr am Härtefallfonds partizipieren. Die Befragung erfolgt selbstverständlich auf freiwilliger Basis, gleichwohl sind wir daran interessiert, ein möglichst umfassendes Meinungsbild zu erhalten. Daher wären wir für eine Unterstützung seitens der Kommunalen Spitzenverbände dankbar. Soweit Sie also in hauseigenen Veröffentlichungen und / oder bei anderer Gelegenheit auf den Sinn und Zweck der Befragung durch das ISG hinweisen könnten, wäre das sicher sehr hilfreich.

Im Zuge der Evaluation werden ausschließlich Informationen zum Verfahren selbst abgefragt, es werden keine Daten zu Einzelfällen, bezugsberechtigten Haushalten, Leistungsanträgen etc. erhoben. Die Kontaktaufnahme beschränkt sich ausdrücklich auf die bei den Bezirksregierungen, Städten und Gemeinden für die Umsetzung des Härtefallfonds zuständigen Kolleginnen und Kollegen, insoweit gehen wir davon aus, dass datenschutzrechtliche Gründe der Erhebung nicht entgegenstehen.

Ansprechpartner für die Evaluation beim ISG sind Frau Regine Köller (Koeller@isg-institut.de), Herr Philipp Fuchs (fuchs@isg-institut.de) und Herr Maik Mielenz (mielenz@isg-institut.de).

(Quelle: MAGS NRW)

Az.: 35.0.8.1-001/017

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