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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 97/2009 vom 06.01.2009
Evaluierung von Landesgartenschauen in NRW
Ziel dieser vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW in Auftrag gegebenen Studie war es, die Möglichkeiten einer umfassenderen und ganzheitlichen „Erfolgsmessung“ von Landesgartenschauen auszuloten. Anderseits sollten auch die Möglichkeiten, Grenzen und Durchführungshinweise für eine Evaluierung von Landesgartenschauen ermittelt werden. Im Ergebnis kommen die Gutachter dazu, dass eine Checkliste als „Einstieg“ in die Evaluation bei jeder Landesgartenschau angewendet werden sollte. In dieser in der Studie abgedruckten Checkliste wurde auf „messbare“ Indikatoren und die Messung der Wirkungen verzichtet. Übrig blieb ein qualitatives und subjektives Bewertungsinstrument, welches dem Nutzer aber eine einfache Überprüfung und Handreichung gibt. Ferner können mit Hilfe der Checkliste auch genauso kritische Aspekte herausgearbeitet und die Zielerreichung verdeutlicht werden. Schließlich soll ein vorgestelltes Evaluierungsmodell dazu dienen, weitere Daten und Informationen zu liefern, um die Checkliste ggfs. ergänzen zu können. Die Studie kann im Intranet unter Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Landesgartenschau abgerufen werden.
Az.: II/1 615-07