Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 452/2024 vom 02.07.2024

Expertenkommission legt Energiewende-Monitoringbericht vor

Der Kraftakt Energiewende kann nur gelingen, wenn kontinuierlich ein Überblick über den Fortschritt und etwaige Anpassungsbedarfe bei der Umsetzung beibehalten wird. Das Monitoring gibt dazu faktenbasiert wieder, welche Maßnahmen ergriffen wurden, welche Wirkung sie entfalten und ob die Ziele erreicht werden oder ob nachgesteuert werden muss. Dazu wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Expertenkommission einberufen, die nun ihren Monitoringbericht vorgelegt hat.

Das Monitoring durch eine Expertenkommission dient dem Ziel, die Umsetzung von Maßnahmen zur Energiewende insbesondere zur Erreichung von 2030-Zielwerten mit Blick auf eine sichere, wirtschaftliche und bezahlbare sowie umwelt- und klimaverträgliche Energieversorgung durch unabhängige Energieexperten zu überprüfen. Er deckt das Berichtsjahr 2022 ab und berücksichtigt, soweit aktuelle Daten vorliegen, auch Entwicklungen in den Jahren 2023 und 2024. Zu den wesentlichen Punkten des Berichts zählen:

 Zu den wichtigsten Punkten zählen:

Zu den notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz merkt die Expertenkommission an, dass insbesondere die kommende Phase der Transformation mit Härten für Industrie und/oder Haushalte verbunden sein wird, die aber zum Erreichen der Klimaziele unvermeidbar seien. Für eine breite Akzeptanz dieser Maßnahmen in der Gesellschaft sei es zentral, dass ein konsistentes Gesamtkonzept für die Transformation entwickelt und kommuniziert werde, welches die Belastungen für die betroffenen Haushalte ausgewogen verteile. Weitere zentrale Aspekte seien eine frühzeitige Ankündigung neuer Maßnahmen für eine bessere Planbarkeit sowie eine transparente Kommunikation.

Anmerkung

Zu begrüßen ist, dass die Expertenkommission die Wichtigkeit der Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung herausstellt. Dabei konzentriert sich der Bericht auf die finanziellen Kosten, die für die Einwohnerschaft mit dem Wandel zu einer klimaneutralen Energieversorgung einhergehen. Veränderungen durch Einschnitte in das Lebensumfeld finden wenig Berücksichtigung. Kritisch zu sehen ist, dass die Kommission die Umstellung von Erdkabeln auf Freileitungen unter dem Gesichtspunkt der Kostensenkung empfiehlt. Dies kann nicht förderlich für die Akzeptanz von Energiewendemaßnahmen, wie dem Ausbau der Stromnetze, sein und ist zu kurz gedacht. Der Rückhalt für die Energiewende in den Städten und Gemeinden ist zentral für das Gelingen der Energiewende und darf nicht unterschätzt werden. Zwar zeigen Umfragen, dass die generelle Zustimmung zur Energiewende hoch ist, die Bewertung der Umsetzung hat aber abgenommen, wie auch der Monitoringbericht herausstellt: Im Jahr 2023 bewerten laut des Sozialen Nachhaltigkeitsbarometers nur noch ca. 20 Prozent der Befragten die Umsetzung der Energiewende als gut und ca. 55 Prozent als schlecht (2017: 42 Prozent gut, 33 Prozent schlecht). Auch erwarten 26 Prozent der Befragten im Rahmen der Energiewende negative persönliche Auswirkungen auf ihr Wohnumfeld, was einer Verdopplung im Vergleich zum Jahr 2017 gleichkommt. Der Erdkabelvorrang muss als Investition in die Akzeptanz der Energiewende gesehen werden, die gerade im Zusammenhang mit der von der Expertenkommission geforderten verstärkten Beschleunigung absolut notwendig ist.

Weitere Informationen

Monitoringbericht: BMWK - Monitoringbericht der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring

Az.: 28.6.9-012/001

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