Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 63/2022 vom 19.01.2022
Extremwetterereignisse verursachen im Jahr 2021 Rekordschäden
Noch nie haben Extremwetterereignisse in Deutschland so hohe Schäden verursacht wie im Jahr 2021. Allein die Flutkatastrophe im Juli 2021 kostet die Versicherungen etwa 8,2 Mrd. Euro. Dies hat der Branchenverband GDV Anfang 2022 mitgeteilt.
Die Überflutungen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie Hagelschlag im Frühsommer machen 2021 zum kostspieligsten Naturkatastrophen-Jahr für die Versicherer in Deutschland. Rund 12,5 Mrd. Euro müssen sie nach Berechnungen des GDV zahlen. Die Naturkatastrophen-Schäden für 2021 liegen damit bei mehr als dem Dreifachen des langjährigen Durchschnitts von etwa 3,8 Mrd. Euro. Experten rechnen aufgrund des Klimawandels auch in Ländern wie Deutschland in den nächsten Jahren mit weiter steigenden Schäden durch Überschwemmungen, Hagel oder schwere Stürme.
Allein für die Sturzflut an der Ahr, der Erft und anderen Nebenflüssen des Rheins, die im Juli 2021 ganze Dörfer wegschwemmte, machen sich die Versicherer auf Schadenzahlungen von 8,2 Mrd. Euro gefasst. Der Großteil davon entfällt mit 7,7 Mrd. auf Schäden an Häusern, Hausrat und Betrieben.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Die aktuellen Zahlen der Versicherungswirtschaft verdeutlichen, dass es zukünftig noch stärker auf einen vorbeugenden Extremwetterschutz sowie auf eine klimaangepasste Stadt- und Gemeindeentwicklung ankommt. Extremwettereignisse werden in den kommenden Jahren deutlich zunehmen. Dies zeigt auch der im vergangenen Jahr veröffentlichte Bericht des Weltklimarates (IPPC). Diese Entwicklung beeinflusst nicht nur die Infrastrukturen unserer Städte und Gemeinden, sondern auch die Umwelt, die Wirtschaft und nicht zuletzt Leben und Gesundheit eines jeden Einzelnen. Es ist daher unabdingbar, nachhaltige kommunale Konzepte für mehr Resilienz und Klimaschutz zu entwickeln.
Hierzu gehört neben einer hochwasserangepassten Siedlungsentwicklung insbesondere ein aktives Wassermanagement, welches sowohl den Hochwasserschutz und Starkregenereignisse, aber auch Hitzeperioden berücksichtigt. Weitere Maßnahmen wie Strategien für ein Notfallmanagement, die Förderung und der Ausbau von Frühwarnsystemen und damit verbunden eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung von Städten und Gemeinden sind hier unabdingbar. Hinzukommen muss auch eine verstärkte Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in hochwassergefährdeten Bereichen. Die insoweit erforderliche Beratung und auch Förderung müssen Bund und Länder in den Blick nehmen und – gemeinsam mit den Kommunen – im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sowie des BMUV-Förderprogramms "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" zügig umsetzen.
Weitere Hinweise können dem „DStGB-Masterplan Klimaanpassung und Klimaschutz“ entnommen werden: Masterplan Klimaanpassung und Klimaschutz vorgestellt | DStGB
Az.: 23.1.7-001/007 gr